Staatsanwalt: "Keine Absprachen" im Fall Uli Hoeneß

Die Ermittlungen gegen den Präsidenten des FC Bayern sind abgeschlossen. Wenn das Gericht die Anklage zulässt, kommt es zum Prozess in München – aber nicht vor Ende September.
von  Georg Thanscheidt, John Schneider, Thomas Gautier

Die Ermittlungen gegen den Präsidenten des FC Bayern sind abgeschlossen. Wenn das Gericht die Anklage zulässt, kommt es zum Prozess in München – aber nicht vor Ende September

München - Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ken Heidenreich, bestätigte der AZ, dass die fünfte Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten des FC Bayern München entscheiden muss. Stimmt sie zu, kommt es zum Prozess.

„Die Ermittlungen sind gestern abgeschlossen worden. Heute ist die Anklage an das Landgericht München rausgegangen. Jetzt haben die Verteidiger einen Monat Zeit, Stellung zu nehmen.“ Dann erst wird das Gericht entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Einen Termin für einen möglichen Prozessbeginn gibt es daher noch nicht. „Zum Inhalt der Anklage kann ich nichts sagen. Der unterliegt weiter dem Steuergeheimnis“, sagt Heidenreich.

Über die Höhe der hinterzogenen Steuern gibt es daher so wenig gesicherte Erkenntnisse wie über das Gesamtvermögen, auf die sich die hinterzogene Summe bezieht. Bisher war von 3,2 Millionen Euro die Rede, die er dem Fiskus schuldet – nicht abgeführte Steuergelder, die er von 2000 bis 2009 in der Schweiz gebunkert haben soll. Eine sachkundige Quelle hatte die Summe im Gespräch mit der AZ als „unvorstellbares Vermögen“ bezeichnet. Hoeneß dementierte das. Später räumte er im „Zeit“-Interview ein, dass es sich um „Summen, die schwer zu begreifen sind“, gehandelt habe. Die Beträge seien „schon teilweise extrem gewesen“.

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Von der Höhe der Summe hängt die Höhe der Strafe entscheidend ab. Der Bundesgerichtshof hatte vor fünf Jahren – nach einer Reihe für die Angeklagten glimpflich ausgegangener Steuerstrafverfahren – festgelegt, dass es ab einer hinterzogener Summe von einer Million Euro in der Regel keine Bewährungsstrafen mehr gibt. Hoeneß kann dann auf Bewährung hoffen, wenn ein Teil der Steuerdelikte verjährt ist.

Der „Spiegel“ vermeldete, dass das auf 2,3 Millionen der angeblichen 3,2 Millionen zutreffe. Für die verbliebenen 900000 Euro sei eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung plus 720 Tagessätzen möglich. Staatsanwalt Ken Heidenreich kommentierte diese Angaben gestern im Gespräch mit der AZ mit den Worten: „Es gab und gibt keine Absprachen.“

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Uli Hoeneß hatte durch eine Selbstanzeige versucht, einen jetzt immer wahrscheinlicheren Steuerprozess zu verhindern. In der Theorie besteht jetzt nur die Möglichkeit, dass die Anklage nicht zugelassen wird – davon geht nach den umfangreichen Vorermittlungen allerdings kaum jemand aus. Wird die Anklage zugelassen, kann das Verfahren auch nicht mehr per Strafbefehl eingestellt werden. Wann das Verfahren beginnt, entscheidet das Landgericht Ende September. 

 

 

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