Staatsanwalt bleibt hart: Breno darf nicht nach Doha

Bayern-Coach Jupp Heynckes will den Verteidiger mit ins Winter-Trainingslager nach Katar nehmen, die Behörden lehnen den Antrag allerdings ab.
P. Strasser |
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Konnte bisher nur bei Testspielen des FC Bayern II mitwirken: Abwehrspieler Breno.
Rauchensteiner Konnte bisher nur bei Testspielen des FC Bayern II mitwirken: Abwehrspieler Breno.

MÜNCHEN - Antrag abgelehnt. Diese Entscheidung ist ein herber Dämpfer für Abwehrspieler Breno und ein Rückschlag für die Bemühungen des FC Bayern. Am Montag entschied die zuständige Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts, dass eine Änderung der Meldeauflagen für den 22-Jährigen abgelehnt wird.

Diesen Antrag hatte Brenos Verteidigung gestellt, um ihm die Teilnahme am Trainingslager der Bayern (vom 2. Januar an in Doha/Katar) zu ermöglichen. „Damit hält das Amtsgericht am nach wie vor dringender Tatverdacht fest”, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der AZ. Eine Ausreise sei ein „höherer Fluchtanreiz”, daher seien „die engmaschigen Meldeauflagen bei der Polizei” angemessen.

Gegen Breno ermittelt die Staatsanwaltschaft München I. Der Brasilianer wird beschuldigt, Ende September einen Brand in seiner gemieteten Villa in Grünwald gelegt zu haben. Am Montagvormittag hatte Bayern-Trainer Jupp Heynckes an die Justiz appelliert, Breno nach Katar reisen zu lassen. „Das würde ihm riesig helfen. Ich hoffe, dass man Einsicht hat”, sagte Heynckes, „es gibt ganz klare Gesetze, aber ich denke, dass man auch an den Menschen denken muss. Man sieht doch, dass, wenn er täglich mit uns trainiert, er wieder Mut fasst, dass er motiviert ist, wieder lacht und ein ganz anderer Mensch geworden ist. Das gehört für mich auch zur Therapie.” Brenos Verteidiger können nun Einspruch gegen den Entscheid einlegen.

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