Schlechte Aussichten für Bayern-Patron: Hoeneß hinter Gitter?
Dem Bayern-Patron wird seine dilettantisch erstellte Selbstanzeige zum Verhängnis. Sie löste die Ermittlungen gegen ihn aus, kann wegen ihrer Mängel aber nicht strafbefreiend wirken.
München - Ungeschicklichkeit, mangelndes Unrechtsbewusstsein und Tragik – irgendwie liegt dies alles beim Fall Hoeneß dicht nebeneinander. Der FC-Bayern-Präsident muss im Juli mit einer Anklage rechnen, wurde jetzt bekannt. Ihm droht eine Haftstrafe. Der Grund: Weil seine erste Selbstanzeige fehlerhaft war, zählt sie nicht – deswegen kann sie auch nicht strafbefreiend wirken.
Hoeneß hatte nur einen Schuss frei. Die erste Selbstanzeige, die Hoeneß am 17. Januar dieses Jahres einreichte, listete wohl nur die Jahresendstände zweier Konten auf. Das reicht aber bei weitem nicht. Eine wirksame Selbstanzeige ist umfangreich: Sie muss sämtliche Finanztransaktionen auflisten, die steuerlich relevant sind, so dass der Fiskus ohne weitere Nachforschungen die Steuer neu festsetzen kann. Erst Hoeneß’ zweite Selbstanzeige war professionell formuliert und genügte diesen Ansprüchen. Doch als sie bei den Behörden einging, ermittelten diese aufgrund der ersten Anzeige schon. Und Selbstanzeigen, die ein Steuersünder losschickt, wenn ihm die Fahnder schon auf den Fersen sind, gelten nicht. Sonst, so die Logik der entsprechenden Gesetze, könnte ja jeder Steuerhinterzieher scheibchenweise per Selbstanzeige gestehen, worauf der Fiskus sowieso schon gekommen ist, um eine Strafe zu verhindern.
Der Bundesgerichtshof fordert Haft ohne Bewährung. Gut für Honeß: Neben der Schwere eines Steuervergehens entscheidet der Wohnsitz des Übeltäters entscheidend über die Strafe. Die Finanzverwaltungen und Gerichte im Norden der Republik sind besonders streng und beschließen gerne drakonische Strafen. In Bayern dagegen wird mit Steuersündern vergleichsweise milde umgegangen. Gleiche Vergehen führen im Freistaat unter Umständen nur zu einem Fünftel der Tagessätze, die Norddeutschen aufgebrummt werden, berichtet der Finanzexperte Horst Biallo.
Schlecht für Hoeneß: Er muss trotzdem mit einer Haftstrafe rechnen. Der letzte prominente Steuersünder, der mit einer Bewährungsstrafe davonkam, dürfte Ex-Postchef Klaus Zumwinkel gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hat zum Strafrahmen 2008 und 2012 Grundsatzurteile gefällt. Demnach droht bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100000 Euro im Regelfall Gefängnis. Und ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist es mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird, nicht mehr getan – Hoeneß muss sich also darauf gefasst machen, hinter Gittern zu wandern. Bisher sieht es so aus, als habe er mindestens drei Millionen, vielleicht auch bis zu neun Millionen Euro hinterzogen.
Andere Manager wären ihren Job längst los. Bisher hielten die Konzerne im Aufsichtsrat des FCB an Uli Hoeneß fest. Aber wie lange? In den Unternehmen wäre es nicht vorstellbar, dass sich Führungskräfte strafbar machen und trotzdem ihren Job behalten. Das gilt für Adidas genauso wie für die Audi-Mutter Volkswagen. VW-Mitarbeiter dürften pro Jahr Essenseinladungen im Wert von bis zu 50 Euro annehmen – sonst gibt es Ärger mit der Compliance-Abteilung. Wie will VW da seinen Führungskräften vermitteln, dass man an Hoeneß festhalten möchte? „Die Beschäftigten in den Konzernen werden fragen, warum sie sich an eng gefasste Compliance-Vorgaben zu halten haben, während man bei Herrn Hoeneß andere Maßstäbe anlegt“, sagt der Wirtschaftsethiker Matthias Fifka.