Parteien einigen sich: Vergleich im Prozess gegen Matthias Sammer

Im Prozess gegen den Ex-Bayern-Sportvorstand Matthias Sammer wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Fußballprofis ging es um einen Streitwert von 64.750 Euro.
von  AZ
Matthias Sammer (links), früherer Sportvorstand vom FC Bayern, kommt nach dem Prozessauftakt im Landgericht I mit seinen Anwälten Gerhard Riedl (Mitte) und Fabian Prinz der Kanzlei Dr. Gerhard Riedl aus dem Sitzungssaal.
Matthias Sammer (links), früherer Sportvorstand vom FC Bayern, kommt nach dem Prozessauftakt im Landgericht I mit seinen Anwälten Gerhard Riedl (Mitte) und Fabian Prinz der Kanzlei Dr. Gerhard Riedl aus dem Sitzungssaal. © Lino Mirgeler/dpa

München - Im Prozess gegen den früheren Sportvorstand des FC Bayern, Matthias Sammer, ist es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts München I mitteilte, haben sich beide Partien verglichen. Damit ist auch ein für diesen Montag angesetzter Termin zur Zeugenvernehmung hinfällig.

Zum Inhalt des Vergleichs konnte die Sprecherin keine Angaben machen. Im Prozess gegen Sammer wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Fußballprofis ging es um einen Streitwert von 64.750 Euro.

Alderim Ramaj ging gegen  Abtretungsvertrag vor

Der Kläger Alderim Ramaj hatte im November 2015 mit Sammers Sohn Marvin eine GmbH gegründet, über die beide Spieler vermitteln wollten. Ramaj verkaufte später seinen Anteil an der Firma an Matthias Sammer. Nur kurz nach der Abwicklung wurde der Transfer von Felix Uduokhai vom TSV 1860 zum VfL Wolfsburg bekannt.

Im Sommer 2017 schloss sich der Verteidiger für kolportierte eine Million Euro Ablöse dem VfL an. Dies sei ihm verschwiegen worden, um die Provision alleine zu bekommen, behauptete Ramaj, der gegen den Abtretungsvertrag vorgegangen war.

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