OLG München: Rechtsstreit um weiterverkaufte Karten des FC Bayern

Tickets für Veranstaltungen und Fußballspiele werden oft auch auf dem Zweitmarkt verkauft - darf der FC Bayern solche Karten einfach sperren? Darüber haben nun die Richter entschieden
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Auf einem Ticketzweitmarkt können Fans Karten für Spiele kaufen, ohne über die offiziellen Verkaufsstellen des Fußballvereins zu gehen.
Tobias Hase/dpa Auf einem Ticketzweitmarkt können Fans Karten für Spiele kaufen, ohne über die offiziellen Verkaufsstellen des Fußballvereins zu gehen.

Tickets für Veranstaltungen und Fußballspiele werden oft auch auf dem Zweitmarkt verkauft - darf der FC Bayern solche Karten einfach sperren? Darüber haben nun die Richter entschieden.

München - Der FC Bayern München darf Stadion-Tickets sperren, wenn Fußballfans diese auf einem Zweitmarkt gekauft haben.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Donnerstag die Berufung eines Tickethändlers gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und damit seiner Unterlassungsklage gegen den FC Bayern nicht Recht gegeben.

Die Richter fällten ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Dieser verkauft hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiter. Er ließ aber das Gericht wissen, an seiner Berufung festhalten zu wollen. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel am OLG einlegen.

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