München: Harte Strafen für zwei prügelnde Bayern-Hooligans

München - Rund 100 Fans des FC Bayern und des VfL Wolfsburg prügelten sich im März 2019 vor der Sportbar in der Schillerstraße. 24 Verfahren sind bei der Staatsanwaltschaft München I anhängig.
Hooligan-Schlägerei: Bayern-Fan verurteilt
Das Amtsgericht verurteilte einen der Haupttäter, einen Bayern-Fan, zu 22 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zusätzlich erhielt er für zwei Jahre ein bundesweites Stadionverbot.
Gegen einen weiteren Haupttäter, ebenfalls ein Bayern-Fan, erging wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten - ohne Bewährung, wie die Staatsanwaltschaft München gestern mitteilte.
Schläger-Urteil: Urteil gegen Bayernfans noch nicht rechtskräftig
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die unterschiedlich hohen Strafen seien darauf zurückzuführen, dass der Angeklagte im ersten Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, was sich erheblich strafmildernd auswirkte, so die Staatsanwaltschaft. Beide Täter waren bereits geringfügig vorbestraft.