München: Harte Strafen für zwei prügelnde Bayern-Hooligans

Nach einer Massenschlägerei im Bahnhofsviertel zwischen Hooligans des FC Bayern und Wolfsburg hat das Münchner Amtsgericht Freiheitsstrafen verhängt.
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Das Amtsgericht München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Das Amtsgericht München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Rund 100 Fans des FC Bayern und des VfL Wolfsburg prügelten sich im März 2019 vor der Sportbar in der Schillerstraße. 24 Verfahren sind bei der Staatsanwaltschaft München I anhängig.

Hooligan-Schlägerei: Bayern-Fan verurteilt

Das Amtsgericht verurteilte einen der Haupttäter, einen Bayern-Fan, zu 22 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zusätzlich erhielt er für zwei Jahre ein bundesweites Stadionverbot.

Gegen einen weiteren Haupttäter, ebenfalls ein Bayern-Fan, erging wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten - ohne Bewährung, wie die Staatsanwaltschaft München gestern mitteilte.

Schläger-Urteil: Urteil gegen Bayernfans noch nicht rechtskräftig

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die unterschiedlich hohen Strafen seien darauf zurückzuführen, dass der Angeklagte im ersten Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, was sich erheblich strafmildernd auswirkte, so die Staatsanwaltschaft. Beide Täter waren bereits geringfügig vorbestraft.

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7 Kommentare
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  • Der Paule am 14.10.2020 08:52 Uhr / Bewertung:

    Tja, die USKler, dürfen offiziell schlägern... Pazifisten gibt da sicher ned grinsen

  • am 13.10.2020 10:25 Uhr / Bewertung:

    Ein Raufer hat für seine Rauferei mit einem Gleichgesinnten eine weitaus höhere Strafe als der "Ehrenpräsident" des FCB wegen fortgesetzten schweren Betrugs bekommen - allerdings nicht vom Landgericht München II, bekannt für sonderbare Urteile, etc. ABER?`Gerechtigkeit muß sein. Und nach der suchen die Münchner Gerichte seit 100 Jahren!!!!

  • MUC am 12.10.2020 21:55 Uhr / Bewertung:

    Das war doch offensichtlich eine ausgemachte Aktion. Damit meine ich, dass alle einverstanden waren, falls sie getroffen werden. Dies müsste sich doch strafmildernd auswirken.

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