Mitarbeitern zu wenig Geld gezahlt: Mindestlohn-Verstöße beim FC Bayern

Der Zoll hatte ermittelt, jetzt ist das Mindestlohnverfahren gegen den FC Bayern abgeschlossen. Mitarbeiter des Campus, die jahrelang auf 450-Euro-Basis angestellt waren, hatten deutlich mehr gearbeitet.
von  Michael Schleicher, Nina Job
Die Vorwürfe des Zolls richten sich ausschließlich gegen den FC Bayern Campus. Hier soll es über Jahre hinweg Mindestlohn-Verstöße gegeben haben. (Symbolbild)
Die Vorwürfe des Zolls richten sich ausschließlich gegen den FC Bayern Campus. Hier soll es über Jahre hinweg Mindestlohn-Verstöße gegeben haben. (Symbolbild) © dpa

München - Mindestlohn-Wirbel beim FC Bayern! Der Zoll hatte vor geraumer Zeit beim deutschen Rekordmeister angeklopft, diverse Verstöße festgestellt und gegen den Verein ermittelt – jetzt ist das Verfahren abgeschlossen.

Einer der Hauptpunkte des Verfahrens, das im November 2021 eingeleitet worden ist: Der FC Bayern hat zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und bezahlt, obwohl sie tatsächlich deutlich mehr gearbeitet haben. Das ergaben die Ermittlungen des Hauptzollamts München.

Konkret geht es bei den Mindestlohn-Vergehen um Beschäftigte des Nachwuchsleistungszentrums des FC Bayern in der Ingolstädter Straße, das bestätigte Zoll-Sprecher Thomas Meister am Donnerstagmorgen der AZ. Der Verein kam "seinen Aufzeichnungsverpflichtungen hinsichtlich der geleisteten Arbeitsstunden nicht bzw. nicht richtig und vollständig nach".

FC Bayern: Mitarbeiter arbeiteten mehr als vertraglich geregelt

Viele Mitarbeiter sollen deutlich mehr Stunden als vertraglich festgeschrieben gearbeitet haben. Somit wurden die gültigen Mindestlöhne nicht gezahlt, auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wurden laut Zoll missachtet. Besonders brisant: Auch bei den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und den geführten Stundenaufzeichnungen gab es teilweise erhebliche Abweichungen.

"Das Hauptzollamt München hat gegen den Münchner Fußballverein einen Einziehungsbescheid in Höhe von rund 200.000 Euro erlassen", erklärt Zoll-Sprecher Meister. Des Weiteren werden die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro nachgefordert.

FC Bayern: "Lag nie in der Absicht, Lohn vorzuenthalten"

Auch der FC Bayern hat sich am Donnerstag zum abgeschlossenen Mindestlohnverfahren geäußert. Demnach wird die FC Bayern München AG die ermittelten Unterschreitungen "an die Bundeskasse entrichten". Zudem betont der Verein, von Beginn an vollumfänglich mit den Behörden und speziell dem Hauptzollamt München kooperiert zu haben.

Bereits im Herbst 2020 habe der Verein am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendteams keine geringfügigen Beschäftigten mehr. "Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten", hieß es im Statement.

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