Medien: Einspruch eingelegt - Hoeneß nicht in JVA Landsberg?

Landsberg am Lech – Hoeneß nicht in den Landsberg-Knast? Wie der "Focus" berichtet, will der verutreilte Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Gefängnisstrafe nicht in der JVA Landsberg absitzen. Er soll deshalb Einspruch bei der Staatsanwaltschaft München II eingelegt haben.
Hintergrund des Einspruch ist angeblich der "Tag der offenen Tür", den die JVA Ende März für die Vertreter der Medien organisiert hatte. (Die AZ war mit rund 150 Journalisten ebenfalls vor Ort und hat sich die Räumlichkeiten angesehen). Hoeneß sehe durch die massive Ausschlachtung seiner Haftzeit in Landsberg sein Recht auf Privatsphäre verletzt. Er sei schockiert gewesen über das Public-Knast-Viewing, schreibt der "Focus".
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Kommt Uli Hoeneß also in ein anderes Gefängnis? Wenn ja, dann müsse es ebenfalls eine JVA in Bayern sein. Eine Verlegung in ein Gefängnis in einem anderen Bundesland soll Hoeneß nach "Focus"-Informationen abgelehnt haben, um Vorwürfe der Vorteilsnahme zu vermeiden.
Auch der Zeitpunkt seines Haftantritts steht noch in den Sternen. Der Beginn der Haft hängt vor allem von einem Termin ab: der Zustellung der Urteilsbegründung. Laut Strafprozessordnung muss das Landgericht München II spätestens sieben Wochen nach Verkündung des Urteils den Prozessparteien die schriftliche Begründung vorlegen. Schöpft das Gericht diese Frist voll aus, ist der 30. April das letztmögliche Datum für die Zustellung.
Erst nach Vorlage der Urteilsgründe kann die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Hoeneß die Ladung zum Haftantritt zukommen lassen. Eine konkrete Frist, wann der Verurteilte die Strafe danach anzutreten hat, ist nach der Strafvollstreckungsordnung nicht vorgesehen.