Kyle Walker: Warum sein Wechsel zum FC Bayern das Ende einer Regel bedeuten könnte
München - Kyle Walker (33) will zum FC Bayern und der FC Bayern will Kyle Walker. Diese Fragen scheinen geklärt, auch wenn Manchester-City-Coach Pep Guardiola eine feste Zusage Walkers an die Bayern am Samstag noch dementierte. Der Rekordmeister muss sich nun nur noch mit den "Skyblues" über eine Ablösesumme (im Gespräch sollen 15 Millionen Euro sein) einigen. Dann dürfte sich der englische Rechtsverteidiger alsbald das Trikot der Münchner überstreifen.
Walkers defensive Fähigkeiten sind über jeden Zweifel erhaben und der 33-Jährige wäre eine klare Verstärkung für die Bayern-Abwehr. Trotzdem könnte ein Wechsel des englischen Nationalspielers für Unmut in der Bayern-Kabine sorgen. Grund dafür ist der Vertrag, den die Bayern-Bosse Walker angeboten haben sollen. Die Rede ist von einem Zweijahresvertrag mit Option auf eine weitere Saison.
Ungeschriebenes Gesetz: Wer älter als 30 ist, bekommt nur einen Einjahresvertrag
Einige Altstars dürften da aufgehorcht haben. Jahrelang galt an der Säbener Straße das ungeschriebene Gesetz: Spieler, die älter als 30 sind, bekommen nur noch Vertragsverlängerungen über ein Jahr angeboten. So erging es Franck Ribery oder auch Arjen Robben.
Nun scheint die "Ü30-Regel" bei den Bayern in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr in Stein gemeißelt zu sein. Als Eric Maxim Choupo-Moting im Sommer 2021 seinen Vertrag um zwei Jahre verlängert hat, war der Kameruner bereits 32 Jahre alt. Und auch der 34-jährige Yann Sommer, den die Bayern in der Winterpause verpflichteten, unterschrieb an der Säbener Straße einen Vertrag über 2,5 Jahre.
Abkehr von der "Ü30-Regel" könnte Folgen haben
Mit ihrer Abkehr von der "Ü30-Regel" läuft der FC Bayern nun aber Gefahr, dass das bei älteren Spielern zu Unmut führen könnte. Sie könnten die Verträge von Choupo-Moting, Sommer und möglicherweise auch Walker als Präzedenzfälle nutzten, um bei Verlängerungsgesprächen längere Laufzeiten zu fordern. Zwar haben die Bayern-Bosse nicht gleich die Büchse der Pandora geöffnet, aber der Spielerseite einige gute Argumente in die Hand gegeben. So stehen beim Rekordmeister bald Gespräche mit Thomas Müller und Manuel Neuer an, deren Arbeitspapiere nur bis Sommer 2024 datiert sind. Bei beiden hat bisher, wie schon bei der letzten Vertragsverlängerung, die vereinsinterne "Ü30-Regel" gegriffen.
Zwar sind die Bayern mit ihrer "Ü30-Regel" meistens sehr gut gefahren, bei Walker indes würde es keinen Sinn machen, den 33-Jährigen nur mit einem Einjahresvertrag zu locken. Zum einen wäre es fraglich, ob Walker einen solchen Vertrag überhaupt interessiert hätte. Zum anderen wäre die Gefahr sehr hoch, dass man nun 15 Millionen für einen Spieler ausgibt, der dann möglicherweise ein Jahr später schon wieder den Verein verlässt – und zwar ablösefrei. Daher macht aus Bayern-Sicht bei Kyle Walker ein Zweijahresvertrag mit einjähriger Option durchaus Sinn. Bleibt nur abzuwarten, ob die Münchner Altstars dies auch so sehen.