Jetzt also doch: Landgericht erlaubt Breno Bayern-Trainingslager

Das Landgericht München 1 hat Breno nun doch die Reise ins Trainingslager der Bayern nach Doha und Delhi erlaubt
von  fil
Konnte bisher nur bei Testspielen des FC Bayern II mitwirken: Abwehrspieler Breno.
Konnte bisher nur bei Testspielen des FC Bayern II mitwirken: Abwehrspieler Breno. © Rauchensteiner

MÜNCHEN - Breno darf sich doch mit seinen Kameraden auf sein Comeback vorbereiten. Das Landgericht München 1 kassierte die Entscheidung des Amtsgerichts, das Breno letzte Woche die Ausreise aus Deutschland und somit die Fahrt ins Trainingslager verweigert hatte. "Das Landgericht München 1 hat der Beschwerde seines Verteidigers stattgegeben", sagte Staatsanwalt Thomas Steinkrauth-Koch.

Breno, gegen den weiter wegen schwerer Brandstiftung ermittelt wird, darf somit am Trainingslager der Bayern vom 2. bis 11. Januar in Doha und Delhi teilnehmen. Für die Zeit des Trainingslagers erhält er seinen Reisepass zurück.

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