Jetzt also doch: Landgericht erlaubt Breno Bayern-Trainingslager

Das Landgericht München 1 hat Breno nun doch die Reise ins Trainingslager der Bayern nach Doha und Delhi erlaubt
fil |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Konnte bisher nur bei Testspielen des FC Bayern II mitwirken: Abwehrspieler Breno.
Rauchensteiner Konnte bisher nur bei Testspielen des FC Bayern II mitwirken: Abwehrspieler Breno.

MÜNCHEN - Breno darf sich doch mit seinen Kameraden auf sein Comeback vorbereiten. Das Landgericht München 1 kassierte die Entscheidung des Amtsgerichts, das Breno letzte Woche die Ausreise aus Deutschland und somit die Fahrt ins Trainingslager verweigert hatte. "Das Landgericht München 1 hat der Beschwerde seines Verteidigers stattgegeben", sagte Staatsanwalt Thomas Steinkrauth-Koch.

Breno, gegen den weiter wegen schwerer Brandstiftung ermittelt wird, darf somit am Trainingslager der Bayern vom 2. bis 11. Januar in Doha und Delhi teilnehmen. Für die Zeit des Trainingslagers erhält er seinen Reisepass zurück.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.