Hoeneß-Urteil: Was bedeutet das für den FC Bayern?

Haftstrafe oder Bewährungsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls? Wie organisiert sich der FC Bayern - je nachdem, wie der Steuerprozess ausgeht?
von  Patrick Strasser
Uli Hoeneß und der FC Bayern München: Bisher untrennbar miteinander verbunden. Ohne einander kaum vorstellbar.
Uli Hoeneß und der FC Bayern München: Bisher untrennbar miteinander verbunden. Ohne einander kaum vorstellbar. © dpa

München - Uli Hoeneß und der FC Bayern: Bisher untrennbar miteinander verbunden. Ohne einander kaum vorstellbar.

Ab 14 Uhr wird diesen Donnerstag das Urteil im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß erwartet. Zuvor hatte die Verteidigung für den Präsidenten des FC Bayern eine
Bewährungsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 5 Jahre und 6 Monate Haft plädiert.

Doch was passiert im Anschluss mit seinen Ämtern beim FC Bayern? Hoeneß ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern AG und zugleich Präsident des FC Bayern e.V. Der Verein wird, so Pressesprecher Markus Hörwick zur AZ, keine Stellungnahme veröffentlichen. 

Lesen Sie hier: Keine Erklärung vom FC Bayern vorbereitet.

Dennoch dürfte es nach einem Urteil zeitnah eine Erklärung zu den Ämtern von Uli Hoeneß geben. Die AZ hat die drei möglichen Fälle schon einmal durchgespielt.

Szenario 1: Bei einer Verurteilung samt Haftstrafe wird Uli Hoeneß wohl von seinen Ämtern beim FC Bayern zurücktreten. Den Aufsichtsratsvorsitz der FC Bayern AG dürfte dann zunächst einer der aktuell stellvertretenden Vorsitzenden führen: Herbert Hainer (Adidas) oder Rupert Stadler (Audi).  Als Präsident dürfte zunächst Karl Hopfner, aktuell Vizepräsident, in Frage kommen. Hopfner gilt intern auch als Favorit auf den Posten als möglicher neuer Aufsichtsratsvorsitzender. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (Mitglied im Aufsichtsrat) gilt nur als Außenseiter-Kandidat.

Szenario 2: Tritt Hoeneß nicht sofort zurück, könnte der Druck aus dem Aufsichtsrat zu groß werden. Hoeneß könnte zum Rücktritt gezwungen werden.

Szenario 3: Bei einer Bewährungsstrafe bleibt Hoeneß in beiden Ämtern. Was den Aufsichtsrat betrifft, müssen die Mitglieder entscheiden, ob der Imageverlust zu negieren wäre. Was das Präsidium des e.V. betrifft, dürfte sich Hoeneß - wie im November auf der letzten Jahreshauptversammlung angekündigt - auf einer außerordentlichen Versammlung einer Abstimmung durch die Vereinsmitglieder stellen.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.