Hoeneß-Prozess: Die Erklärung von Feigen im Wortlaut

"Die Selbstanzeige erfüllt inhaltlich alle Voraussetzungen": Lesen Sie hier die Erklärung des Hoeneß-Anwalts Hanns W. Feigen am vierten Prozesstag.
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Hoeneß-Anwalt: Die AZ hat die Erklärung von Feigen im Wortlaut
AZ Hoeneß-Anwalt: Die AZ hat die Erklärung von Feigen im Wortlaut

München - Die Verteidigung hat im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß höchstens eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Der Verteidiger des Fußballmanagers, Hanns W. Feigen, sagte am Donnerstag vor dem Landgericht München II, auch falls das Gericht Hoeneß' Selbstanzeige für nicht wirksam halte, sei eine Bewährungsstrafe "tat- und schuldangemessen". Halte das Gericht die Selbstanzeige für wirksam, müsse das Verfahren eingestellt werden.

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Feigen sagte weiter, die von Hoeneß am 17. Januar 2013 abgegebene Selbstanzeige erfülle inhaltlich alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof verlangten. Es sei bei der Abgabe lediglich ein Formulierungsfehler unterlaufen. Selbst wenn das Gericht die Selbstanzeige deshalb für unwirksam halte, scheide aber eine Haftstrafe ohne Bewährung aus. Eine solche hatte zuvor die Staatsanwaltschaft gefordert: Sie plädierte wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung auf fünfeinhalb Jahre Haft.

Liveticker vom vierten Prozess-Tag im Fall Hoeneß

Hoeneß hat über zwei Konten bei der Schweizer Bank Vontobel insgesamt 27,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen, wie inzwischen feststeht.

Hier gibt's Die Erklärung von Feigen im Wortlaut (für größere Darstellung Rechtsklick - Grafik anzeigen):

 

 

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