Hoeneß in der Arena: "Dieser Sieg ist für ihn"

Als Ermittler am 20. März das Haus von Uli Hoeneß durchsuchten, nahmen sie den Bayern-Präsidenten vorläufig fest. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Er saß im Stadion
cl, th, tha |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Uli Hoeneß Bayern Barcelona
dpa 3 Uli Hoeneß Bayern Barcelona
Uli Hoeneß Bayern Barcelona
dpa 3 Uli Hoeneß Bayern Barcelona
Uli Hoeneß Bayern Barcelona
dpa 3 Uli Hoeneß Bayern Barcelona

Als Ermittler am 20. März das Haus von Uli Hoeneß durchsuchten, nahmen sie den Bayern-Präsidenten vorläufig fest. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Er saß im Stadion

München - Das höchste Eintrittsgeld beim gestrigen Champions-League-Halbfinale hat im übertragenen Sinne Uli Hoeneß gezahlt: 5 Millionen Euro. Diese Summe hinterlegte er als Kaution, nachdem er am 20. März – wie erst jetzt durch Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ herauskam – vorläufig festgenommen worden war. An diesem Tag war sein Haus am Tegernsee durchsucht worden – die Ermittler der Staatsanwaltschaft München II präsentierten ihm zudem einen Haftbefehl.

Dieser Haftbefehl wurde kurz darauf außer Vollzug gesetzt – das heißt, der Betroffene muss nicht in Haft, rechtlich bleibt der Haftbefehl aber vollstreckbar. In diesem Fall musste eine Kaution hinterlegt werden, damit der Betreffende auf freiem Fuß bleibt. Ursprünglich soll die Justiz 7 Millionen Euro von Hoeneß gefordert haben, schließlich wurden nur 5 Millionen hinterlegt. Hätte er dieses Geld nicht gezahlt, wäre es möglich gewesen, dass er gestern nicht im Stadion gesessen hätte.

Zudem musste sich Hoeneß laut „SZ“ anfangs zwei Mal wöchentlich bei den Behörden melden. Diese Auflage ist mittlerweile aufgehoben.

Was den Haftbefehl ausgelöst hat, ist unbekannt. Hoeneß hatte im Januar Selbstanzeige erstattet und damit Steuerhinterziehung eingeräumt. Es geht dabei um ein bis dahin geheimes Konto in der Schweiz. „3,2 Millionen Euro stehen im Feuer“, schreibt die „Süddeutsche“ über eine mögliche Steuerschuld. Nach AZ-Informationen hat Hoeneß zeitgleich mit der Selbstanzeige die Zahlung von 10 Millionen Euro angeboten.

Unklar ist auch, wie viel Geld sich wann auf dem Schweizer Konto befunden hat. Nach Angaben einer sachkundigen Quelle soll darauf ein sehr hoher Millionenbetrag verbucht worden sein. Hoeneß dementiert das: „Diese Quelle liegt falsch.“

Allerdings hat Hoeneß sich nun via „Sport-Bild“ zu Wort gemeldet: „Ich habe erkannt, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe, den ich versuche, mit der Selbstanzeige zumindest halbwegs wiedergutzumachen“, sagte der 61-Jährige. Er wolle „reinen Tisch machen. Das Gesetz bietet ja diese Möglichkeit.“

Damit spielt Hoeneß auf die sogenannte Selbstanzeige an. Wenn ein Steuersünder diese korrekt und rechtzeitig abgibt, wirkt diese wie eine kleine Amnestie. Der säumige Zahler muss nachzahlen, aber strafrechtlich passiert ihm nichts. Das Verfahren wird dann – normalerweise – still und leise eingestellt.

Darauf hatte auch Hoeneß gehofft. Allerdings sind die juristischen Anforderungen an so eine Selbstanzeige relativ hoch. Der Umstand, dass Ermittler zwei Monate nach Hoeneß’ Selbstanzeige sein Haus durchsuchten und einen Haftbefehl dabeihatten, könnte darauf hindeuten, dass noch nicht alle Fragen der Ermittler beantwortet waren – und das wäre ein schlechtes Zeichen in so einem Verfahren.

Außerdem spielt durchaus auch die Herkunft der Gelder eine Rolle. Der Grundstock für die wechselnden Summen auf dem Schweizer Konto wurde vor 13 Jahren gelegt – laut „Süddeutsche“ durch eine Überweisung von fünf Millionen Mark und einem Darlehen von 15 Millionen Mark durch den damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus.

Mit einem rot-weißen Schal um den Hals nahm Hoeneß gestern in der Allianz Arena Platz. Zuvor hatte ihm Weggefährte Franz Beckenbauer den Rücken gestärkt: „Ich halte zu ihm, ganz gleich, was passiert.“ Hoeneß sei kein Betrüger. „Dass er übertrieben hat, dafür muss er geradestehen, das wird er auch.“ Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge sagte: „Ich kann mir den FC Bayern ohne Wenn und Aber nur mit Uli Hoeneß vorstellen.“ Trainer Jupp Heynckes: „Uli Hoeneß ist ein ganz wertvoller Mensch.“ Nach dem 4:0 gegen Barcelona sagte Torschütze Arjen Robben: „Dieser Sieg ist auch für ihn.“

Laut „sueddeutsche.de“ ist der Haftbefehl auf Fluchtgefahr gestützt. Das heißt nicht, dass Hoeneß am Mittwoch nicht nach Barcelona fliegen darf. „Ihn würde jeder auf der Welt auf der Straße erkennen – bei so einem Prominenten besteht keine Fluchtgefahr“, sagt Strafverteidiger Thomas Pfister der AZ.

Was ist ein Untersuchungs-Haftbefehl?

 

Der Untersuchungshaftbefehl ist unter §§ 112 ff. der Strafprozessordnung geregelt. Die Untersuchungshaft darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht. Sie kann in drei Fällen angeordnet werden. Erstens wenn festgestellt werden kann, dass der Beschuldigte flüchtig ist. Zweitens wenn bei Würdigung der Umstände festgestellt werden kann, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr) – oder drittens wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde Beweismittel vernichten oder beiseiteschaffen oder auf Zeugen einwirken (Verdunkelungsgefahr).
 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.