Heynckes appelliert an Münchner Justiz

Jupp Heynckes hat an die Münchner Justiz appelliert, Innenverteidiger Breno mit nach Katar ins Winter-Trainingslager des Fußball-Rekordmeisters reisen zu lassen.
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„Wir haben uns dagegen ausgesprochen, da wir der Auffassung sind, dass die engmaschigen Meldeauflagen angemessen erscheinen, um eine Flucht zu verhindern“, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Über den Antrag entscheidet nun die zuständige Richterin. Heynckes hatte bereits in der vergangenen Woche in Richtung Staatsanwaltschaft gesagt, dass man „mal die Kirche im Dorf lassen“ solle: „Wir lassen ihn ja nicht in Katar oder Delhi“.
Rauchensteiner „Wir haben uns dagegen ausgesprochen, da wir der Auffassung sind, dass die engmaschigen Meldeauflagen angemessen erscheinen, um eine Flucht zu verhindern“, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Über den Antrag entscheidet nun die zuständige Richterin. Heynckes hatte bereits in der vergangenen Woche in Richtung Staatsanwaltschaft gesagt, dass man „mal die Kirche im Dorf lassen“ solle: „Wir lassen ihn ja nicht in Katar oder Delhi“.

MÜNCHEN – „Das würde ihm riesig helfen. Ich hoffe, dass man Einsicht hat. Es gibt ganz klare Gesetze, aber ich denke, dass man auch an den Menschen denken muss. Und da wäre es für ihn auf jeden Fall besser, wenn er dabei wäre“, sagte Heynckes: „Man sieht doch, dass, wenn er täglich mit uns trainiert, er wieder Mut fasst, dass er motiviert ist, wieder lacht und ein ganz anderer Mensch geworden ist. Das gehört für mich auch zur Therapie.“

Gegen Breno ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen schwerer Brandstiftung. Der Brasilianer wird beschuldigt, Ende September einen Brand in seiner gemieteten Villa in Grünwald gelegt zu haben. Wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr saß er sogar zwölf Tage in Untersuchungshaft. Brenos Verteidigung hatte einen Antrag auf Änderung der Meldeauflagen gestellt, um dem 22-Jährigen die Teilnahme am Trainingslager im Emirat am Persischen Golf zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft lehnt dies aber ab, weil „nach wie vor dringender Tatverdacht“ bestehe und eine Ausreise ein „höherer Fluchtanreiz“ sei.

„Wir haben uns dagegen ausgesprochen, da wir der Auffassung sind, dass die engmaschigen Meldeauflagen angemessen erscheinen, um eine Flucht zu verhindern“, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Über den Antrag entscheidet nun die zuständige Richterin. Heynckes hatte bereits in der vergangenen Woche in Richtung Staatsanwaltschaft gesagt, dass man „mal die Kirche im Dorf lassen“ solle: „Wir lassen ihn ja nicht in Katar oder Delhi“.

 

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