Einbruch bei Thomas Müller: Gericht fällt Entscheidung

München – "Ich habe ‚Football is coming home’ anders verstanden. Damit ist wohl nicht gemeint, dass jemand Zuhause einbricht, während der Geschädigte beim Fußball ist“, sagt die Staatsanwältin Nina Falkner zu Beginn ihres Schlussplädoyers beim Prozess um den Einbruch bei Promiehepaar Thomas und Lisa Müller. Mit dem von englischen Fußballfans selbstironisch skandierten Spruch will Falkner darauf anspielen, dass der 26-jährige Serbe und seine zwei unbekannten Komplizen ausgenutzt haben, dass Thomas Müller am Abend des Einbruchs nicht zuhause war: Er spielte gegen den FC Barcelona im Jahr 2022 in der Allianz-Arena. Währenddessen drangen die Einbrecher in sein Anwesen in Otterfing ein und stahlen seine Luxusuhren (AZ berichtete). Dafür wurde der Angeklagte zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Einbrecher bereut die Tat – und bricht in Tränen aus
Der entstandene Schaden: etwa 400.000 Euro – es wurden 16 Luxusuhren, 20.000 Euro Bargeld und 18 Karat-Weißgoldohrringe im Wert von über 4000 Euro gestohlen. Dass der 26-Jährige für mehr als drei Jahre ins Gefängnis gehen muss, stand bereits nach dem ersten Verhandlungstag vergangene Woche fest. Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlossen einen sogenannten Deal: Das Strafmaß liegt gesichert zwischen drei Jahren und drei bis neun Monaten, im Gegenzug gesteht der Angeklagte. Er bekannte sich daraufhin des Wohnungsdiebstahls, der Sachbeschädigung und der Bandenkriminalität für schuldig.
Seine Taten bereut er inzwischen sehr, wie der Angeklagte unter Tränen beteuert. Der Mann trägt erneut einen beigen Pulli und eine Jeans mit Löchern. Sein Blick ist verunsichert. Mit zittriger Stimme verliest er seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung. „Ich hätte gerne die Gelegenheit, mich persönlich bei den Opfern zu entschuldigen, aber da sie nicht erscheinen konnten, möchte ich trotzdem, dass sie wissen, dass ich alles sehr bedauere“, übersetzt seine Dolmetscherin – er spricht kein Deutsch. Wiederholt muss er schluchzend eine Pause einlegen. Für seine beiden Kinder und seine Frau wolle er sich ändern.
Deshalb sind es 3,5 Jahre Gefängnis
Der Vorsitzende Richter Martin Hoffmann sagt in der darauffolgenden Urteilsverkündung: „Es lässt uns nicht kalt, wenn ein Angeklagter zu weinen beginnt.“ Dennoch entscheidet er sich für die Mitte der möglichen Haftstrafe: drei Jahre und sechs Monate. Er müsse „brezeltrocken“ darauf hinweisen, dass geschnappt zu werden zum „Berufsrisiko“ eines Einbrechers gehöre.
Gegen den 26-Jährigen sprechen die Höhe des entstandenen Schadens und der Umstand, dass es nicht sein erster Einbruch war, wie aus serbischen und französischen Strafregistern hervorgeht. Der Angeklagte habe seine Familie willentlich für den Diebstahl in Deutschland zurückgelassen.
Für den Angeklagten spricht laut Hoffmann hingegen der Wert seines Geständnisses. So konnte das Verfahren in nur zwei Sitzungen beendet werden. Zudem hätte das Gericht die erschwerten Haftbedingungen in Stadelheim berücksichtigt: Dort sei der 26-Jährige bedroht worden und musste den Suizid eines Mithäftlings erleben. Auch die Stellungnahme der Müllers habe geholfen: Das Ehepaar schrieb, es habe für sie „keine persönlichen Folgen“ gegeben.