Freigänger Breno darf länger beim FC Bayern arbeiten

Der verurteilte Fußballprofi Breno darf wegen guter Führung inzwischen sogar mehr als nur fünf Stunden täglich als Freigänger beim FC Bayern München mitarbeiten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ex-Bayern-Profi Breno beim Training der U23 des FC Bayern.
Matthias Eicher Ex-Bayern-Profi Breno beim Training der U23 des FC Bayern.

München –  „Wenn er dort länger gebraucht wird, darf er auch etwas länger beim FC Bayern bleiben. Das wird locker gesehen“, sagte sein Anwalt Sewarion Kirkitadse am Donnerstag. Alle 14 Tage dürfe der Brasilianer zudem die Wochenenden mit seiner Familie verbringen – immer von Freitagnachmittag bis sonntags.

Im September 2011 hatte Breno seine angemietete Villa im Nobel-Vorort Grünwald in Brand gesetzt. Dafür war er im Juli 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Seit einem Monat darf der frühere Abwehrspieler im Rahmen einer Haftlockerung als Freigänger in der Nachwuchsabteilung seines früheren Clubs FC Bayern mithelfen – diese Möglichkeit räumte ihm die JVA zur raschen Resozialisierung ein. Zu Beginn war seine Tätigkeit dort auf maximal fünf Stunden pro Tag begrenzt.

Eine hohe Geldforderung seitens des Besitzers der abgebrannten Villa an Breno will Kirkitadse vorerst aus dem Weg räumen. „Ich bin in Verhandlungen mit dem Eigentümer und dessen Anwalt, dass die Forderung im Wesentlichen zurückgestellt wird“, sagte Kirkitadse. Eine außergerichtliche Vereinbarung werde momentan getroffen.

Brenos früherer Vermieter fordert wegen Mietausfalls rund 150 000 Euro vom Brasilianer. „Wenn Breno nach Ablauf seiner Haft wieder als Lizenzspieler spielen kann, wird er das auch zurückzahlen können – in Raten oder ganz“, kündigte Rechtsbeistand Kirkitadse an.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.