Fall Hoeneß: Das sagt der Strafrechtler

Der Münchner Strafrechtler Thomas Pfister über den Fall Hoeneß, die Rolle des Bundesgerichtshofs und seine Rolle bei Bewährungsstrafen
von  Torsten Huber
Beantwortet der AZ Fragen zum Hoeneß-Prozess: der Münchner Strafrechtler Thomas Pfister
Beantwortet der AZ Fragen zum Hoeneß-Prozess: der Münchner Strafrechtler Thomas Pfister © th

Das Gesetz sieht für schwere Steuerhinterziehung eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Was hat Uli Hoeneß vom und vorm Landgericht München zu erwarten? Wir haben nachgefragt.

AZ: In sieben Fällen soll der FC-Bayern-Präsident Steuern hinterzogen haben. Jeder Fall soll knapp unter einer Million liegen. Könnte damit Hoeneß noch eine Bewährungsstrafe bekommen?

THOMAS PFISTER: Für jede Tat wird eine einzelne Strafe festgesetzt. Zum Schluss wird dann aus diesen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet.

Wenn man die addiert und für jeden Fall die Mindeststrafe von sechs Monaten ansetzt, ist man bei drei Jahren und sechs Monate Gefängnis.

Da geht doch keine Bewährung mehr?

Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist nur bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren Haft möglich. Aber man darf die Einzelstrafen nicht einfach addieren, sondern man orientiert sich an der höchsten Einzelstrafe.

Daraus bildet man dann die so genannte Gesamtfreiheitsstrafe. Nehmen wir zum Beispiel an, in sechs Fällen bekommt Hoeneß ein Jahr Gefängnis und in einem Fall zwei Jahre.

Dann wären die zwei Jahre die höchste Einzelstrafe, aus der die Gesamtstrafe gebildet wird. Dann wäre eine Bewährungsstrafe mit hoher Geldauflage nicht mehr möglich, da die zwei Jahre im Rahmen der Gesamtstrafenbildung zwingend erhöht werden müssten. Und bei der Verhängung einer Strafe von über zwei Jahren ist eine Bewährung eben nicht mehr möglich.

Geht man davon aus, dass Hoeneß über drei Millionen Euro hinterzogen hat, muss er doch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ins Gefängnis?

Richtig ist, dass der 1. Strafsenat des BGH 2008 ein Urteil erlassen hat, dass man bei einer Steuerhinterziehung von über einer Millionen nur in Ausnahmefällen eine Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Aber die Gerichte müssen sich nicht sklavisch daran halten.

Was soll dann der BGH-Entscheid?

Der BGH hat die Rechtssprechung im Grundsatz verschärft, aber auch gesagt, dass in Ausnahmefällen, wenn eine Million Euro oder auch eine noch höher Summe hinterzogen wurden, dennoch eine Bewährung möglich ist.

Was bedeutet das?

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Der BGH hatte damals nur diese richtungsweisende Entscheidung herausgegeben, damit nicht jeder Promi mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.

Dann könnte es für Hoeneß ja doch eng werden.

Wie gesagt, der BGH hat auch gesagt, dass Bewährung auch bei sehr hohen Hinterziehungsbeträgen ausnahmsweise in Betracht kommen kann.

Ist Hoeneß ein besonderer Fall?

Neben der Tat muss der Angeklagte und dessen Lebensleistung gewürdigt werden. Da hat Hoeneß viel geschafft.

Er hat in seinem Leben viele Millionen Steuern bezahlt und viel gespendet. Er hat auch eine Selbstanzeige gegen sich erstattet.

Die sei aber fehlerhaft gewesen und damit ungültig.

Im Rahmen der Strafzumessung kann aber auch eine fehlgeschlagene Selbstanzeige strafmildernd berücksichtigt werden.

Immerhin hat sich Hoeneß ja mit professioneller Hilfe bemüht, eine Selbstanzeige abzugeben. Und das zählt zu seinen Gunsten.

Was denken Sie, was Hoeneß bekommt?

Ich habe eine klare Meinung, möchte sie aber nicht in der Zeitung oder online lesen

 

 

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