Fahndung: Deshalb blieb Beckenbauer unbehelligt
München/Frankfurt - Der Parkplatz des DFB-Präsidenten blieb am Dienstag leer. Während in der Verbands-Zentrale die Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft Akten rund um die WM 2006 sichteten und beschlagnahmten, weilte Wolfgang Niersbach daheim in Dreieich.
Schließlich waren die Fahnder auch bei ihm zu Hause vorstellig geworden, wie auch in den Wohnsitzen seines Vorgängers Theo Zwanziger und des damaligen Generalsekretärs Horst R. Schmidt. Das Fußball-Fest von vor neun Jahren bekommt damit immer tiefere Kratzer - die auf den Bildern von damals um die Wette strahlende Führungscrew des Organisationskomitees mit Franz Beckenbauer an der Spitze gerät in größte Bedrängnis.
Vor allem Niersbach ist seit der offiziellen Razzia vom Dienstag als DFB-Präsident wohl nur noch schwer zu halten. Es sind schon Sportfunktionäre, Politiker und Wirtschaftsbosse wegen sehr viel weniger zurückgetreten.
Und Franz Beckenbauer? Zuerst war daovn ausgegangen worden, dass der Kaiser von den Untersuchungen am Dienstag nur deshalb verschont geblieben war, weil er seinen Wohnsitz in Österreich hat und für die Ermittler damit nicht so einfach greifbar war wie Niersbach, Zwanziger und Schmidt.
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Aber: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führt den Chef des Organisationskomitees ausdrücklich nicht als Verdächtigen. Da die im Raum stehende Straftat im Zusammenhang mit der Abgabe einer Steuererklärung des DFB steht, scheidet Beckenbauer als Verantwortlicher aus.
Allein schon deshalb, weil die "Lichtgestalt" keine für fiskalische Vergehen relevante Position im DFB-Management bekleidete. Deshalb wird es wohl auch kein Verfahren gegen Franz Beckenbauer geben.
Mit Blick auf die Thematik einer vorsätzlichen Schmiergeldzahlung kommt Beckenbauer aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht als potenzieller Beschuldiger in Betracht.
Aufgrund seiner engen Kontakte zu den Beteiligten sowie zur FIFA dürfte Beckenbauer aber ein hochkarätiger Zeuge in dem Verfahren sein.
Was sagt der DFB zu den Ermittlungen?
Der Verband baut bereits einer Abberufung oder Entmachtung seines Top-Funktionärs vor. In einer Stellungnahme vom frühen Nachmittag heißt es: "Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) unterstützt vollumfänglich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. […] Der DFB selbst ist nicht Beschuldigter des Verfahrens."
Was droht den Beschuldigten?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall auf. Steuerhinterziehung ist in Paragraf 370 der Abgabenordnung geregelt, darin heißt es in Absatz 5: "In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren."