BGH: Schon bloßer Verdacht reicht aus für Stadionverbot

Gegen ein Mitglied des FC-Bayern-Fanclubs „Schickeria München“ darf ein Stadionverbot ausgesprochen werden - und zwar schon bei einem bloßen Verdacht. Dies hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden.
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KARLSRUHE - Gegen ein Mitglied des FC-Bayern-Fanclubs „Schickeria München“ darf ein Stadionverbot ausgesprochen werden - und zwar schon bei einem bloßen Verdacht. Dies hat der Bundesgerichtshof am Freitag entschieden.

Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden. Dem Urteil zufolge genügt es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied der BGH.

Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs „Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Er bestritt jede Beteiligung, die anfänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.

Nach den Worten des BGH ist dies vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits „objektive Tatsachen“, die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei „Willkür“ sei ein Ausschluss unzulässig.

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