Bayern-Star Lucas Hernández muss doch nicht ins Gefängnis

München - In diesem Fall lag der Bayern-Patron Uli Hoeneß mit seinem Rechts- beziehungsweise Unrechtsempfinden immerhin nicht völlig falsch.
"Das ist alles lächerlich, völlig gaga", hatte der Ehrenpräsident des FC Bayern in seiner unvergleichlichen Art über die spanische Justiz gepoltert, die gegen Bayern-Star Lucas Hernández an diesem Donnerstag eine sechsmonatige Haftstrafe vollstrecken wollte.
Strenge Auflagen für Lucas Hernández
Nun, am Mittwoch hatte die 26. Strafkammer des Madrider Landgerichts auf den letzten Drücker ein Einsehen mit dem französischen Weltmeister, sie ließ Gnade vor dem Recht ergehen und erspart dem 25-Jährigen den Gang hinter die Gefängnismauer – die Vollstreckung des Urteils gegen Hernández wurde aufgehoben.
"Wir sind der Ansicht, dass der Berufung stattgegeben werden soll und der Haftantritt aufgehoben wird", teilte das Gericht mit. Hernandez, der im Jahre 2017 gegen seine damalige Freundin – und jetzige Ehefrau Amelia de la Osa Lorente – bei einem Streit auf der Straße handgreiflich geworden sein soll, kommt also mit einem blauen Auge davon. Er bleibt auf freiem Fuß – doch der Beschluss ist an strenge Auflagen gekoppelt.
96.000 Euro Geldstrafe für Hernández
Die Haftstrafe wurde von dem Gericht auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er darf sich in dieser Zeit nichts weiter zu Schulden kommen lassen. Zudem sprach das Gericht eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 400 Euro (96.000 Euro) aus. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Entscheidend für das Urteil war, dass Hernández seit dem Vorfall im Februar 2017, als sowohl er als auch seine jetzige Ehefrau wegen "häuslicher Gewalt" zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden, nicht wieder strafrechtlich auffällig geworden war. Aber: Damals war eben auch das Kontaktverbot ausgesprochen worden. Doch das Paar versöhnte sich, heiratete einige Monate später in Las Vegas – all dies ohne, dass das Kontaktverbot aufgehoben wurde.
Hernández reiste vergangene Woche nach Madrid
Bei der Rückkehr aus den Flitterwochen wurde der Franzose aufgrund des Verstoßes gegen das Kontaktverbot verhaftet. Am 19. Oktober hatte dann das 32. Strafgericht in Madrid angeordnet, dass die im Jahr 2019 gegen Hernández verhängte sechsmonatige Haftstrafe anzutreten sei. Der 25-Jährige war vergangene Woche nach Madrid gereist, um vor Gericht auszusagen. Dort war eine zehntägige Fristverlängerung für den Haftantritt ausgesprochen worden. Zeit, in der sich das Gericht, mit der eingelegten Berufung beschäftigte.
"Wir sind davon ausgegangen, dass genau dieses Ergebnis zustande kommt. Wir sind alle froh, dass es ausgegangen ist, wie es ausgegangen ist", sagte der Münchner Vorstandschef Oliver Kahn am Rande des Pokal-Hits der Bayern in Gladbach in der "ARD".
Nun also das Urteil, das weder gaga, noch lächerlich ist, aber die geänderten Lebensumstände des ehemaligen Streithansl-Paares miteinbezog. Lächerlich ist definitiv kein einziger Fall von häuslicher Gewalt.