Bange Tage für Bayern-Star Lucas Hernández

Der Franzose muss am Dienstag in Madrid vor Gericht, ihm drohen sechs Monate Haft.
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Muss in Spanien vor Gericht: Lucas Hernández.
Muss in Spanien vor Gericht: Lucas Hernández. © sampics / Stefan Matzke

München - Am Donnerstag hatte Lucas Hernández (25) wie all seine Kollegen vom FC Bayern frei - eine letzte Verschnaufpause vor dem Liga-Gipfel bei Bayer Leverkusen am Sonntag (15.30 Uhr bei DAZN und im Liveticker der AZ). Doch ob der Franzose da tatsächlich zum Kader der Münchner gehören wird nach den Meldungen der vergangenen Tage?

Am kommenden Dienstag, 19. Oktober, muss Hernández vor dem Strafgericht 32 in Madrid erscheinen. Das bestätigte ein Justizsprecher am Donnerstag. Dort solle Hernández angeben, in welchem Gefängnis seiner Wahl er eine sechsmonatige Haftstrafe spätestens zehn Tage später antreten will. Die Haftstrafe war schon 2019 vom Strafgericht 35 in Madrid verhängt worden.

Haftstrafe für Hernández: Präsident Hainer äußert sich

"Zunächst mal sind das private Dinge von Lucas Hernández, das will ich auch nicht bewerten", sagte Vereinspräsident Herbert Hainer am Donnerstagabend bei der Einweihung der neuen Vereinsgaststätte "1900" am Bayern-Campus. "Er geht nächste Woche da runter und dann wird das verhandelt und dann sehen wir weiter." Auf die Frage, ob der FC Bayern Hernández unterstütze, antwortete Hainer: "Ja, selbstverständlich."

Darum droht Hernández  das Gefängnis

Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau. Beide wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch schnell und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam. Bei der Rückkehr wurde dieser Verstoß gegen das Kontaktverbot aktenkundig und Hernández später wegen Missachtung der Auflage zu der Haftstrafe verurteilt. In Spanien bleibt ein Kontaktverbot auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.

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Die Anwälte von Hernández hatten beantragt, die Haftstrafe auszusetzen, was das Gericht 32 aber den Berichten zufolge ablehnte. Sie legten daraufhin Rechtsmittel ein zur nächst höheren Gerichtsinstanz, der Audiencia Provincial de Madrid, was in etwa einem deutschen Landgericht entspricht. Allerdings bezweifelten spanische Medien, dass dieses Gericht schnell genug entscheiden würde, um Hernández einen Haftantritt zu ersparen.

Von Hernández' Seite gab es keine Stellungnahme. Er will zu dem Termin am Dienstag wohl vor Gericht erscheinen.

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3 Kommentare
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  • Hundekrawatte am 15.10.2021 03:25 Uhr / Bewertung:

    Normalerweise werden solche Leute vor Haftstrafen bewahrt.

  • mis76 am 15.10.2021 01:27 Uhr / Bewertung:

    Tja,so is halt das Gesetz.Besteht ein Annäherungsverbot hat sich jeder daran zu halten.Auch ein "Superstar" wie Hernandez.Das erlischt auch nicht,wenn er die Frau, auf die er eingebürgert hat,später heiratet.Das hätte er dann schon beantragen müssen - hat er nicht.Also,logische und gerechte Strafe: 6 Monate Knast.
    Ulle kann ihm da ja paar Tipps geben

  • huraxdax am 15.10.2021 12:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von mis76

    Im Bericht steht, dass dieses Annäherungsverbot auch für die Frau galt, also müsste sie ja folgerichtig auch bestraft werden?

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