Antrag auf Entlassung: Hoeneß im März frei?

München - Am 02. Juni 2014 hat Uli Hoeneß seine Haftstrafe angetreten. Seit Anfang des Jahres ist er bereits Freigänger, muss aber mindestens fünf Tage die Woche zum Schlafen hinter Gitter in die Außenstelle Rothenfeld des Landsberger Gefängnisses nahe dem Starnberger See. Auch das könnte für den 63-Jährigen bald vorbei sein.
Vorteil für Hoeneß: Er ist Ersttäter
Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Hoeneß einen Antrag auf Gewährung der Halbstrafe gestellt haben. Das heißt: Würde die Strafvollzugskammer dem Antrag stattgeben, dann könnte Hoeneß den Rest seiner Strafe auf Bewährung verbüßen – und wäre ab März 2016 ein freier Mann.
Bei 42 Monaten Haft sind die Hälfte 21 Monate. Hoeneß ging am 2. Juni 2014 ins Gefängnis, folglich wäre sein Entlassungstermin Anfang März 2016. Bis dahin steht ihm weiterer Urlaub zu. Zu den 21 Tagen Jahresurlaub kommen laut bayerischem Strafvollzugsgesetz bei Freigängern in den letzten neun Monaten vor der Entlassung zusätzlich bis zu sechs Tage Urlaub im Monat dazu.
Allerdings könnte die Kammer Hoeneß für eine bestimmte Zeit einen Bewährungshelfer zur Seite stellen. Auch dass er sich regelmäßig bei Gericht oder seinem Bewährungshelfer melden muss, kann angeordnet werden. Ein Vorteil für Hoeneß, bei der Entscheidung über eine Bewährungsstrafe, könnte sein, dass er als Ersttäter verurteilt wurde.
Schulden beim Finanzamt hat Hoeneß beglichen
Seine Schulden beim Finanzamt Miesbach (rund 50 Millionen Euro) soll der ehemalige Bayern-Krösus längst beglichen haben, berichtet die Bild.
Bleibt noch die Frage zur beruflichen Zukunft von Hoeneß: Vielen Fans klingen noch seine Worte bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Mai 2014 vor Haftantritt in den Ohren: "Das war's noch nicht!" Sein Nachfolger im Präsidentenamt, Karl Hopfner, versichert jedenfalls für den Fall, dass der einstige Fußball-Patron an die Vereinsspitze zurückkehren will, immer wieder: "Ich werde nicht gegen Uli Hoeneß antreten."