33.000 Bewegungen auf Hoeneß-Konto

MÜNCHEN Das nennt man dann wohl zocken: Auf dem Schweizer Konto, das FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß jahrelang vor dem Fiskus geheimgehalten hat, soll es zu sehr, sehr vielen Kontobewegungen gekommen sein – nämlich mehr als 33.000. Das schreibt der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Kontobewegungen würden sich „über einen Zeitraum von mehreren Jahren“ erstrecken. Ob das die Gesamtzahl für die Jahre 2000 bis 2009 ist damit möglich, es könnte sich aber auch nur um einen Ausschnitt aus dem Zeitraum handeln, in dem Hoeneß die Erlöse dieses Kontos nicht versteuert haben soll. Angeblich geht es um 3,2 Millionen Euro hinterzogener Steuern.
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Die Menge der Transaktionen macht es naturgemäß schwerer, eine vollständige Selbstanzeige zu verfassen. Ist sie nicht vollständig oder wird sie zu spät eingereicht, hat eine Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr. Davon geht offensichtlich die Münchner Staatsanwaltschaft aus, die ihre Ermittlungen abgeschlossen hat und ihre Anklage dem Oberlandesgericht München vorgelegt hat. Lässt der Richter diese zur Hauptverhandlung zu, wird er frühestens Ende September Prozesstermine festlegen. Der Aufsichtsrat des FC Bayern als FCB-Präsident ist, steht hinter dem 61-Jährigen.
In einem anderen Aufsichtsrat droht Hoeneß laut „Spiegel“ allerdings Ärger: Er ist seit 2006 Aufseher der Allianz Beratungs- und Vertriebs GmbH – seine Amtszeit läuft noch bis 2018. Damit gelten für Hoeneß auch die sogenannten Compliance-Regeln der Allianz-Gruppe. In denen heißt es unter Punkt 1 „Grundsatz“: „Mitarbeiter müssen alle in ihrem Arbeitsumfeld einschlägigen Gesetze und Vorschriften der Länder beachten, in denen die Allianz Gruppe tätig ist“. Durch die Anklage sei „eine neue Situation entstanden, die nun von den zuständigen Gremien geprüft wird“, zitiert der „Spiegel“ einen Sprecher des Versicherungskonzerns.
Laut "Focus" haben sich in einer Emnid-Umfrage 59 Prozent dafür ausgesprochen, dass Hoeneß im Falle eines Gerichtsverfahrens sein Amt ruhen lassen muss. 34 Prozent sind für seinen Verbleib im Amt.