Drei russische Leichtathleten nachträglich des Dopings überführt

Drei russische Leichathleten sind bei Nachtests der Proben der Olympischen Spiele 2012 in London des Dopings überführt worden.  
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die nächsten russischen Athleten wurden nachträglich des Dopings überführt.
dpa Die nächsten russischen Athleten wurden nachträglich des Dopings überführt.

Drei russische Leichathleten sind bei Nachtests der Proben der Olympischen Spiele 2012 in London des Dopings überführt worden.

Moskau/Frankfurt/Main - Die Hammerwerferinnen Marija Bespalowa und Gulfija Chanafejewa sowie die Dreispringerin Viktoria Valjukewich wurden disqualifiziert, teilte der russische Leichtathletik-Verband am Mittwoch mit. Keine der drei Athletinnen gewann eine Medaille.

Mit der Disqualifizierung von Bespalowa und Chanafejewa sind alle drei russischen London-Starterinnen im Hammerwerfen nun nachträglich als Doper entlarvt worden. Bereits im Oktober 2016 war Tatjana Lisenko erwischt worden. Ihr wurde das Hammerwurf-Gold aberkannt.

Chanafejewa, die 2006 einen Weltrekord aufgestellt hatte, war schon 2002 und 2008 wegen Dopings bestraft worden. Und Bespalowa ist aktuell bereits gesperrt: Wegen eines positiven Tests 2015 auf Steroide verbüßt sie einen vierjährigen Bann.

Das Internationale Olympische Komitee hatte im vergangenen Jahr mit Nachtests der Sommerspiele 2008 und 2012 begonnen. Dabei sind mehr als 30 russische Athleten in verschiedenen Sportarten nachträglich überführt worden.

Sie bilden die größte Gruppe unter den insgesamt mehr als 100 im Nachhinein Erwischten. Durch die Nachtests wurden Russen 26 olympische Medaillengewinne wieder aberkannt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.