DFB-Sportgericht weist Würzburg-Einspruch ab
"Die Ablehnung der von Würzburg beantragten Spielabsetzung durch die DFL beruht auf der Anwendung des Paragrafen 2 Nummer 3 der Richtlinien zur Spielordnung. Nach diesem standen den Würzburgern ausreichend Spieler zur Verfügung", sagte Lorenz am Montag. Diese Bestimmung hätten alle 36 Profivereine im Mai 2020 einstimmig beschlossen, um den Spielbetrieb auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten zu können. "Dabei wurde in Kauf genommen, dass damit auch personelle Engpässe und mögliche Wettbewerbsnachteile für betroffene Clubs mit einhergehen könnten", sagte Lorenz.
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