Wie erhalte ich, was ich verdient habe?
1,5 Millionen Deutsche werden angeschrieben um zu erfahren, wann sie wo gearbeitet haben
München Was, bitte sehr, ist ein „Düvo”? oder ein „Deüv”, beziehungsweise ein „AFG”? Im Alltag der meisten Menschen kommen diese Kürzel (siehe unten) nicht vor, bis ihnen ein Schreiben der Rentenversicherung ins Haus flattert. Darin werden jedes Jahr 1,5 Millionen Deutsche aufgefordert, eine Liste mit Kürzeln und Daten zu bestätigen – die Verwirrung ist programmiert.
Die sogenannte Kontenklärung würden viele am liebsten gleich abheften. Unglücklicherweise geht das aber nicht – die Unterlagen sind wichtig für spätere Rentenzahlungen. Zwar bekommen die Rentenkassen vom jeweiligen Arbeitgeber, Versicherungen und Pensionskassen, dem Finanz- oder Standesamt alle möglichen Informationen zugeliefert – doch können sie bei aller Datensammelwut nicht sicherstellen, dass sämtliche Beitragszahlungen korrekt erfasst werden. Häufig fehlen zum Beispiel Ausbildungszeiten. Wer die Aufzeichnungen der Rentenkassen nicht kontrolliert, riskiert, dass seine Rente später geringer ausfällt, als sie müsste.
Jeder Monat, in dem sie beschäftigt, in Ausbildung, arbeitslos- oder krankgemeldet waren, muss im Versicherungsverlauf auftauchen. Bei Eltern sind außerdem die Zeiten der Kindererziehung wichtig. Es kommt nicht unbedingt darauf an, dass in bestimmten Zeiten Beiträge gezahlt wurden. Zum Teil zählen auch Zeiten ohne Beiträge – zum Beispiel, wenn Wartezeiten erfüllt sein müssen, bis Rente gezahlt wird.
Das steht in dem Brief – normalerweise innerhalb von sechs Monaten.
Was ist, wenn nach Ablauf der Frist noch Unterlagen auftauchen oder Fehler gemacht wurden? „Auch dann kann das Rentenkonto noch korrigiert werden”, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung.
Dann muss der Versicherte auf anderem Weg glaubhaft machen, dass Beiträge gezahlt wurden. Das kann beispielsweise durch Unterlagen der Krankenkasse geschehen, die Versichertendaten zum Teil über 50 Jahre hinweg speichert. Eine andere Möglichkeit: Arbeits- oder Ausbildungszeugnisse. „Wenn ein Nachweis anders nicht möglich ist, kommen auch Zeugenaussagen oder eine eidesstattliche Versicherung in Frage”, sagt von der Heide.
Müssen Versicherte wirklich beglaubigte Kopien sämtlicher angeforderter Unterlagen liefern? Nicht unbedingt, auch wenn es im Anschreiben so verlangt wird. Es lohnt ein Anruf beim Servicetelefon der Rentenversicherung. „Wenn ein Nachweis anders nicht möglich ist, kommen auch Zeugenaussagen oder eine eidesstattliche Versicherung in Frage”, sagt von der Heide. In anderen Fällen besteht die Rentenversicherung allerdings auf einer beglaubigten Kopie. „Die Beglaubigung kann etwa von der Rentenversicherung, einem anderen Sozialversicherungsträger oder einer Stadtverwaltung erfolgen”, sagt Dirk von der Heide.
Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter Tel.0800 1000 4800 von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr. In München gibt es mehrere Beratungsstellen – die zentralste finden Sie am Viktualienmarkt 8. Diese öffnet täglich um 7.30 Uhr, die Experten sind für Sie am Montag, Mittwoch und Donnerstag bis 16 Uhr, am Dienstag bis 18 Uhr und am Freitag bis 12 Uhr zu sprechen (Tel. 089/51081-0).
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