Wer bekommt was: Scheidung – und dann?

Wenn eine Ehe zerbricht, muss oft auch das gemeinsame Vermögen geteilt werden. Der Streit um Unterhalt beginnt. Eine Expertin sagt, wie der ausgeht.  
Nadja Lebkuchen |
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Scheidungen können zur unangenehmen Schlammschlacht werden.
dpa Scheidungen können zur unangenehmen Schlammschlacht werden.

Wenn eine Ehe zerbricht, muss oft auch das gemeinsame Vermögen geteilt werden. Der Streit um Unterhalt beginnt. Eine Expertin sagt, wie der ausgeht.

München - 3960 Ehen wurden im vergangenen Jahr in München geschieden – oft mit einem Rosenkrieg. So wie bei Schauspielerin Christine Neubauer und ihrem Noch-Mann Lambert Dinzinger, der nach der Scheidung Unterhalt von der Ex will. Wie viel ist rechtens? Was steht dem oder der anderen zu? Die AZ schafft Klarheit.

Wie sind die Vermögensverhältnisse bei einer Hochzeit eigentlich geregelt?

Mit einer Heirat geht man automatisch eine so genannte Zugewinngemeinschaft ein. Vorausgesetzt, dass man keinen Ehevertrag (siehe unten) geschlossen hat, in dem ein anderer Güterstand vereinbart worden ist.

Lesen Sie hier: Was Lambert Dinzinger verlangen kann

Was bedeutet der Güterstand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft genau?

„Das darf nicht verwechselt werden mit einer Gütergemeinschaft“, sagt Maria Demirci, Fachanwältin für Familienrecht von der Kanzlei Roglmeier & Demirci in München. Was der Ehepartner mit in die Ehe bringt, bleibt auch sein Eigentum. Das ist auch bei Schulden so. „Wenn der Mann Schulden hat und die Frau nicht für die Schulden unterschreibt, dann haftet der Mann“, sagt Demirci. Das gilt auch für Vermögen: Die bleiben grundsätzlich getrennt.

Was bedeutet das im Falle einer Scheidung?

 

Alles, was an Vermögen von den Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet wird, ist bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft auszugleichen. Bei einer Scheidung wird das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen. Hat ein Partner in der Ehe mehr als der andere dazugewonnen, muss die Hälfte der Differenz ausgeglichen werden. Ein vereinfachtes Beispiel: Der Mann, der am Anfang der Ehe ein Vermögen von Null hatte, kauft während der Ehe eine Wohnung für 200000 Euro. Die Ehefrau hat überhaupt kein Vermögen erwirtschaftet. Dann kommt die Scheidung: Die Hälfte der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen bekommt der Ex-Partner. Hier sind das also 100000 Euro. Auch Erbschaften zählen dazu, sie werden aber zu den Anfangswerten gerechnet. Liegt bei der Erbschaft keine Wertsteigerung bis zur Scheidung vor, wird der Ex-Partner auch nicht daran beteiligt.

 

Ab wann und bis wann wird das Vermögen denn ermittelt?

Das Anfangsvermögen ist das Vermögen am Tag der standesamtlichen Trauung. Das Endvermögen jenes von dem Tag, an dem der Scheidungsantrag per Post den Noch-Ehepartner erreicht.

Was ist nach der Scheidung? Wie sieht es mit Unterhalt aus?

„Einmal Arztgattin, immer Arztgattin?“ Ganz so rosig sieht es für den Ex-Partner oft nicht mehr aus. Wie hoch der Unterhalt ist und wie lange er gezahlt werden muss, das hängt von vielen Faktoren ab. „Es gibt keine 08/15-Pauschalaussage“, sagt Juristin Demirci. Grundsätzlich gelte: Nach der Scheidung sollte jeder für sich selbst sorgen. Einen lebenslangen Unterhalt für den Ex-Partner müssen daher nur ganz wenige zahlen. Anspruch hat eine Ex-Frau, die das gemeinsame Kind erzieht. Dann gibt es den „Betreuungsunterhalt“ auf jeden Fall bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Wer nachweisen kann, dass er anschließend keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit findet oder die eigene Berufstätigkeit dem Kind schadet, darf auf weitere Zahlungen pochen. Ein wichtiger Faktor sind auch die so genannten „ehebedingten Nachteile“: Konnte ein Partner während der Ehe – zum Beispiel wegen der Kinderziehung – nicht arbeiten, oder hat nach der Scheidung kaum noch Chancen auf eine Anstellung, ist Unterhalt möglich. Das gilt auch, wenn es sich um eine lange Ehe handelt oder wenn der Ex-Partner zu alt oder zu krank ist, um zu arbeiten. Wie hoch die Unterhaltszahlungen sind, das hängt vom Bedarf und dem Einkommen ab. In vielen Fällen gilt aber der Halbteilungssgrundsatz: Verdient der Mann 2000 Euro, die Frau 1000 Euro, haben beide das Anrecht auf 1500 Euro – der Mann muss 500 Euro abgeben. Hat die Frau während der Ehe nichts verdient, hat sie Anspruch auf 1000 Euro. Übrigens: Lebenspartnerschaften werden per Gesetz behandelt wie Ehen und Scheidungen von heterosexuellen Paaren.

Was ist der Kindesunterhalt?

Den Unterhalt für das Kind muss im Normalfall der bezahlen, bei dem der Nachwuchs nicht aufwächst. Für das Kind muss so lange gezahlt werden, bis es sein eigenes Geld verdient – also mindestens bis zum Ende der Berufsausbildung oder des Studiums. Sollte der Zahlungspflichtige nicht in der Lage sein, sowohl für Ex-Mann oder Ex-Frau sowie für den Nachwuchs zu zahlen, hat der Kindesunterhalt immer Vorrang.Nadja Lebkuchen

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