Was sich für die Steuererklärung alles ändert
München - Ein leidiges Thema jedes Jahr, doch das Unterlagen-Zusammensuchen für die Steuererklärung kann sich lohnen. Im Schnitt bekamen Arbeitnehmer zuletzt 900 Euro vom Finanzamt zurück. Auf was die Steuerzahler heuer besonders achten sollten – die Stiftung Warentest gibt Tipps.
Was ist neu? Zum einen ist für das vergangene Jahr der Grundfreibetrag von 8004 auf 8130 Euro gestiegen. Bis zu diesem Betrag sind Einkommen steuerfrei. Für Ehepaare erhöht er sich auf 16260 Euro. Bei Verheirateten gibt es für die aktuelle Steuererklärung noch weitere Änderungen. So können sie erstmals die Form der Einzelveranlagung wählen, – diese ersetzt die bisher ebenfalls mögliche getrennte Veranlagung. Jeder muss dabei eine eigene Steuererklärung abgeben, erhält auch seinen eigenen Steuerbescheid und wird behandelt wie ledige Steuerzahler.
Das kann sich für Paare lohnen, bei denen ein Partner Arbeitnehmer und der andere Rentner, Pensionär oder selbstständig ist. In vielen Fällen können hier nämlich mehr Versicherungsbeiträge abgesetzt werden als in einer gemeinsamen Veranlagung. Günstiger kann die neue Variante auch sein, wenn ein Partner viel Arbeitslosen-, Kranken- oder zum Beispiel Elterngeld bekommt. Darüber steigen bei Einzelveranlagung die steuerfreien Nebeneinkünfte und in Fällen, in denen ein Partner weniger verdient, aber mehr Krankheitskosten hat, können diese besser abgesetzt werden.
Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich dagegen meist bei Partnern oder Eheleuten, die sehr unterschiedlich verdienen. Den Vorteil des Splittingtarifs können übrigens erstmals auch homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft nutzen. Welche steuerliche Veranlagung für Sie günstiger ist, sollten Sie mit Hilfe eines Steuerprogrammes oder eines Experten überprüfen lassen.
Mehr Steuervorteile haben auch Ehrenamtler – die sogenannten Übungsleiterpauschale hat sich von 2100 auf 2400 Euro erhöht. Auch die Ehrenamtspauschale hat sich von 500 auf 720 Euro erhöht. Bis zu diesem Betrag müssen Sie nicht versteuern. Das betrifft viele: Fahrtkosten werden in der Erklärung 2013 besser berücksichtigt. Leiharbeiter können ihre Fahrtkosten für das vergangene Jahr in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen – nicht nur die einfache Entfernungspauschale.
Steuern sparen kann jeder. Stiftung Warentest hat aufgelistet, wo und wer die Abgaben an den Fiskus drücken kann. Das Prinzip ist ganz einfach: Geben Sie alles an – das Finanzamt entscheidet sowieso, was es anrechnet und was nicht. Und in vielen Fällen laufen noch Musterprozesse, die vielleicht im Nachhinein noch Geld bringen können.
Versicherungsbeiträge – ab zum Finanzamt. Versicherungen kosten, geben Sie deshalb alles an, was Sie an Policen bezahlen: gesetzliche und private Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung auch hier gesetzlich- und privat. Aber auch Haftpflichtversicherung, Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Zusatzversicherung, Risikolebens- und Unfallpolicen, Kapitallebensversicherungen vor dem Jahr 2005.
Ignorieren Sie Grenzen: Bei Unterhaltszahlungen an Lebensgefährten oder zum Beispiel Eltern können Sie bis zu 8130 Euro absetzen (126 Euro mehr als 2012). Wer mehr als den Höchstbetrag aufbringt, kann zusätzlich einen Unterhalt abrechnen, der den Basisbeiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung entspricht.
Ein schwieriges Thema sind die Kosten für Ärzte, Behandlungen oder Medikamente. Das Finanzamt erkennt bisher nur Kosten an, die über eine individuelle Belastungsgrenze hinausgehen. Doch hier gibt es vor dem Bundesfinanzhof derzeit einen Musterprozess. Stiftung Warentest rät deshalb, alle außergewöhnlichen Belastungen anzugeben – sollte die bisherige Regelung kippen, könnten auch Menschen mit geringeren Ausgaben profitieren.
Sonstige Sonderausgaben? Das Finanzamt berücksichtigt nämlich nur 36 Euro Pauschbetrag ohne Nachweis. Doch allein mit Kirchensteuer und Spenden liegen die meisten schon darüber. Auch der Unterhalt an Ex-Partner macht sich in Form von Steuerersparnis bemerkbar.
Werbungskosten über 1000 Euro? Ohne Belege und Nachweise rechnet das Finanzamt für den Steuerpflichtigen pauschal 1000 Euro an Werbungskosten an. Doch allein die Fahrtkosten zur Arbeit überschreiten bei vielen diesen Betrag, für jeden Kilometer der einfachen Fahrt können pauschal 30 Cent abgesetzt werden. Auch Ticketkosten für Bus und Bahn können abgesetzt werden. Absetzbar sind auch Berufskleidung und die Reinigungskosten, Mitgliedsbeiträge bei Gewerkschaften, Fortbildungen und natürlich Bewerbungskosten.
Arbeiten von zuhause? Bis zu 1250 Euro kann man vom heimischen Arbeitszimmer absetzen. Dazu zählen Miete, Reinigungs- oder Versicherungskosten. Wer kein Arbeitszimmer hat aber dennoch daheim arbeitet, kann Kosten für Arbeitsmaterial, Computer oder Bücherregal geltend machen.
Neu: die VaSt – Was ist das? Die „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) hilft beim Datenaustausch mit dem Finanzamt. Dazu muss man sich beim Steuerprogramm Elster anmelden. Automatisch werden Adresse, Name, Alter, Religion, Beruf, Familienstand vom Finanzamt eingetragen. Arbeitgeber, Kassen und Ämter müssen ebenfalls bis zum 28. Februar die Daten, wie zum Beispiel die Lohnbescheinigung, übermitteln. Individuelle Werbungskosten, die für Steuervorteile sorgen, muss der Steuerpflichtige aber selbst eintragen.
Und sicher ist sicher: Kontrollieren Sie besser auch die automatisch eingetragenen Daten der Behörden.