Verbraucherschützer warnen: Vorsicht bei diesem Reise-Angebot

München/Kehl – Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat zur Vorsicht bei Reise-Mitgliedschaften und -Abonnements gemahnt, die immer mehr Reiseportale und Fluggesellschaften anbieten.
Oft seien die Bedingungen intransparent, Kündigungen kompliziert und es lauerten versteckte Kosten, teilte das EVZ am Montag in Kehl mit. Das Verbraucherzentrum wird von der EU-Kommission sowie dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziell unterstützt.
Wieder raus aus dem Probeabo
Wie bei vielen "Probeabos" wird den Kunden der Ausstieg oft schwer gemacht, berichtet das EVZ. Oft werde beim Verbraucher trotz Kündigung eine weitere Jahresgebühr abgebucht. Der kostenpflichtige Übergang vom Probeabo in die Mitgliedschaft werde nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Kündigungsprozesse seien oft unnötig kompliziert, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibe. Und natürlich würden der Preis des Probeabos groß beworben und die Kosten der normalen Mitgliedschaft eher versteckt.

Nicht alle Ziele sind eingeschlossen
Die Leistungen dieser "Flug-Flatrates" sind nach Angaben des EVZ außerdem zumeist nicht so vorteilhaft, wie die Anbieter vortäuschen. So seien nicht alle Destinationen in der Flatrate enthalten. Oft seien nur wenige attraktive Ziele verfügbar. Langfristige Planung sei kaum möglich, weil die Flüge erst ein paar Tage vor Abflug gebucht werden könnten.
Nicht vorbereitet seien die Kunden auf eine Zusatzgebühr, die in der Regel pro Flugstrecke fällig werde. Inklusive seien oft nur minimale Handgepäckstücke. Wer öfter nicht zum gebuchten Flug erscheine, könne zu einer Vertragsstrafe herangezogen werden.
Billig-Airline Wizz Air macht mit
Einer der Anbieter von Flug-Flatrates ist die ungarische Airline Wizz Air, die mit 227 Maschinen die drittgrößte Billigfluggesellschaft Europas ist. Das Angebot ist eine Mitgliedschaft, bei der Reisende nur für die Option bezahlen, einen Flug in ein ausgewähltes Reiseziel zu erhalten.

Für die Buchung selbst müssen Mitglieder zusätzlich etwa zehn Euro pro Flugstrecke entrichten. Handgepäck und Koffer kosten extra.
Diese Rechte müssen Reisende kennen
Die Flüge, die Mitglieder nutzen können, sind limitiert. Dem "Focus" zufolge berichteten Wizz-Air-Reisende, dass sie einen Rückflug nicht auswählen konnten, weil ihnen dieser im Buchungsprozess nicht angezeigt wurde. Auf der offiziellen Seite heißt es dazu: "Wenn kein Rückflug verfügbar ist, weil etwa ein Sitzplatz nicht verfügbar ist, können Sie einen Flug über den regulären Buchungsprozess buchen."
Wer aufs Klima Wert lege, sollte sich ohnehin überlegen, ob er mit einer Flug-Flatrate den Klimaschutzbemühungen entgegenwirken wolle, meint das EVZ.
Wer sich dennoch für "All You Can Fly"-Angebote interessiert, sollte die EU-Verbrauchervorschriften kennen:
- Unternehmen müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren.
- Bei Online-Abos gilt die "Button-Lösung": Ein kostenpflichtiger Vertrag darf nur durch eine eindeutige Bestätigung wie "Zahlungspflichtig bestellen" zustande kommen.
- Verbraucher haben in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Seit 2022 müssen auch Abos und Mitgliedschaften von Reiseportalen und Fluggesellschaften nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Ist deutsches Recht anwendbar, muss es zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit – etwa einen "Kündigungsbutton" auf der Webseite – geben.