Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen

Geschiedene können Unterhaltszahlungen an ihren Expartner steuerlich geltend machen
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Geschiedene können Unterhaltszahlungen an ihren Expartner steuerlich absetzen.

Das Finanzamt erkennt maximal 13 805 Euro als Sonderausgaben an. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Hinzu kommen Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die für die geschiedenen oder getrennt lebenden Expartner übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterhaltsempfänger diese Gelder versteuert. Wichtig zu beachten: Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn nicht fortlaufend, sondern auf einen Schlag ausgezahlt wird. Eine den Höchstbetrag übersteigende Abfindung muss versteuert werden. Wer dem Ex-Partner eine Abfindung zahlt, hat somit steuerliche Nachteile, erklärt der Steuerzahlerbund. Unterhaltszahlungen können hingegen Jahr für Jahr in Höhe der Höchstgrenze geltend gemacht werden. Auch die Kosten eines Scheidungsprozesses können als außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere die mit dem Trennungsverfahren zusammenhängenden Rechtsanwalt- und Prozesskosten.

 

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