Unerträgliche Hitze kann Grund für Mietminderung sein

Wer unzumutbar hohe Temperaturen in der Mietwohnung aushalten muss, kann für diesen Zeitraum Mietminderung beantragen. Der Mieterverein München gibt Tipps.
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Knallt die Sonne ungebremst in die Mietwohnung kann es schnell unangenehm werden. Wenn der Vermieter keine Hitzeschutzvorkehrungen trifft, ist eine Mietminderung angebracht.
dpa Knallt die Sonne ungebremst in die Mietwohnung kann es schnell unangenehm werden. Wenn der Vermieter keine Hitzeschutzvorkehrungen trifft, ist eine Mietminderung angebracht.

München – Heizt sich die Wohnung im Sommer sehr stark auf, können Mieter mitunter die Miete mindern. Eine allgemeine gesetzliche Regelung dazu gibt es zwar nicht - und ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich auch kein Mangel. Wird es aber unerträglich heiß, beeinträchtigt das die Wohnqualität, teilt der Mieterverein München mit. Für diese Tage im Jahr, an denen es unerträglich heiß ist, kann der Mieter deshalb unter Umständen die Miete mindern.

Lesen Sie hier: Das hilft bei Hitze gegen Kreislaufprobleme

Allerdings sollte er beweisen können, wie hoch die Temperaturen in der Wohnung waren. Dafür kann er Zeugen benennen oder ein Thermometer nutzen, das die einzelnen Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert. Auf dieser Basis berechnet er dann die Minderungsquote.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung über einen sommerlichen Wärmeschutz verfügt. Er kann etwa Jalousien anbringen oder eine Klimaanlage einbauen. Der Mieter kann nicht nach einem bestimmten Schutz verlangen - das ist Sache des Vermieters. Wollen Mieter selbst eine Markise anbringen, müssen sie zuvor die Zustimmung des Vermieters einholen. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz.

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