"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen"
Unter diesem Titel ist jetzt eine informative Broschüre in neuer Auflage erschienen
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind eine gute Möglichkeit für Unternehmer, die Arbeit ihrer Mitarbeiter mit zusätzlichen Leistungen zu honorieren, ohne dass dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Dabei gibt es vielfältige Formen: vom Blumenstrauß über die Betriebsfeier bis hin zum Zuschuss für den Kindergarten können so die jeweils passenden Leistungen gewährt werden.
Die aktuelle Ausgabe der Broschüre berücksichtigt, neben den Änderungen bei Hotelübernachtungen, alle weiteren Änderungen, die sich durch neue Steuergesetze ergeben haben.
Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz haben sich Veränderungen bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer ergeben. Arbeitgeber können nun ihren Mitarbeitern bis zu 360 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.
Auch bei Essenmarken, Restaurantschecks oder Kantinenessen haben sich die Beträge geändert. Vom Arbeitgeber bezuschusste Mahlzeiten sind nun mit den Sachbezugswerten von 2,80 Euro für Mittag- oder Abendessen bzw. 1,57 Euro für das Frühstück zu versteuern – gemindert um Zuzahlungen des Arbeitnehmers. Für Mahlzeiten in einer nicht vom Arbeitgeber selbst betriebenen Einrichtung kann der Arbeitgeber weiterhin einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3,10 Euro für zum Beispiel eine Essenmarke täglich gewähren, wenn der Arbeitnehmer den amtlichen Sachbezugswert hinzuzahlt oder versteuert.
Mehr Informationen zu diesen und weiteren Möglichkeiten, die das Steuergesetz bietet, finden Sie in der Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“unter www.ecovis.com
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