Steuerfalle bei Grundstückskauf
Wer ein bebautes Grundstück zu kaufen plant, sollte vor der Beurkundung bei der Gemeinde nachfragen, ob der ehemalige Besitzer die Grundsteuer für das Grundstück bezahlt hat.
Ist das nicht Fall, muss der Käufer für die offenen Steuern einstehen, wie die Notarkammer Berlin berichtet. Sind Rückstände vorhanden, sollte der Käufer darauf bestehen, dass der Besitzer die offenen Steuerschulden begleicht bzw. diese mit dem Kaufpreis verrechnen lassen.
Käufer und Verkäufer sollten sich ebenfalls bei der Gemeinde erkundigen, ob Erschließungsmaßnahmen geplant sind und ob diese gegebenenfalls schon begonnen, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Denn ob Käufer oder Verkäufer für die Maßnahmen aufkommen müssen, hängt entscheidend davon ab, wann die Erschließungsmaßnahmen bautechnisch gestartet haben.
Für alle Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung angefangen wurden, muss der Verkäufer die Kosten übernehmen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind und auch noch keine Rechnung vorliegt. (dapd)
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