Sommer in Bayern: Kein Recht auf Hitzefrei
Ventilatoren summen. Die Jalousien sind herabgelassen. Doch es hilft nichts: Der Schweiß rinnt. Die Kleidung klebt am Körper. Im Büro klettern die Temperaturen unaufhaltsam auf die 30-Grad-Marke. Heiße Sommertage im Büro sind strapazierend. Doch welche Rechte hat der Arbeitnehmer eigentlich? Was darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zumuten – und was nicht?
Die AZ beantwortet zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und der Arbeitsrechts-Fachanwältin Alexandra Huber die wichtigsten Fragen zu den heißen Tagen im Büro:
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Büro?
Nein. Auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht automatisch. "Es gibt keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz", erklärt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Dennoch seien die Unternehmen dazu angehalten, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen nicht auf über 26 Grad Celsius steigen zu lassen. "Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume noch ‚Hitzefrei’ verlangen", so Brossardt.
Arbeitsrechts-Fachanwältin Alexandra Huber aber ergänzt: "Übersteigt die Lufttemperatur im Raum 35 Grad, ist anzunehmen, dass hier nicht mehr gearbeitet werden kann."
Und wenn die Hitze die Arbeitsleistung und Gesundheit des Mitarbeiters beeinträchtigt?
Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Vorschriften dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung kommt. Führt zum Beispiel die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur, müssen diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen, etwa Jalousien, ausgerüstet werden. Auch der Einsatz von Klimaanlagen oder Ventilatoren ist bei sehr heißen Temperaturen angebracht. Möglich sind laut Brossardt auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, die Bereitstellung geeigneter Getränke oder längere Pausen.
"Es ist aber Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden", sagt der vbw-Chef. Anwältin Huber rät dazu, an extrem heißen Tagen das Gespräch mit dem Chef zu suchen: "Man muss ihm die Möglichkeit geben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern."
Dürfen Mitarbeiter einfach so Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen aufstellen?
Arbeitsrechts-Experten Hubert rät dazu, dies nur in Absprache mit dem Chef zu tun. "Es ist zu bedenken, dass der Arbeitgeber den Strom für solche Geräte bezahlt und eine Inbetriebnahme ohne Rücksprache aus diesem Grund nicht unproblematisch ist", erklärt die Arbeitsrechts-Fachanwältin.
Welche Rechte haben Schwangere und gesundheitlich Beeinträchtigte?
"In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über 26 Grad zu einer Gesundheitsgefährdung führen", warnt Huber. Dies betreffe vor allem gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie zum Beispiel eben Schwangere, aber auch Jugendliche, Ältere oder stillende Mütter.
Diese hätten das Recht, vom Arbeitgeber die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen zu verlangen. "Falls für die entsprechende Kühlung nicht gesorgt werden kann, können diese auf eine Freistellung drängen", so die Arbeitsrecht-Expertin.
Was ist, wenn der Mitarbeiter aufgrund hitzebedingter Störungen im Verkehr zu spät zur Arbeit kommt?
"Arbeitnehmer sind unabhängig von der Wetterlage dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen", stellt vbw-Hauptgeschäftsführer Brossardt klar. Könne der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen, weil zum Beispiel die Zugverbindung hitzebedingt ausfällt, so gehöre das zu seinem Wegerisiko. "Der Arbeitnehmer muss andere Lösungen finden, um pünktlich zu sein", betont Brossardt.
Hitze am Steuer - Was beim Autofahren erlaubt ist
Barfuß oder mit Flip-Flops? Barfuß oder mit Flip-Flops zu fahren ist nicht verboten. Um Unfälle zu vermeiden, sollte darauf aber verzichtet werden, rät der ADAC.
Bade-Utensilien befördern: Luftmatratze oder Schlauchboot dürfen auf dem Autodach transportiert werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen nicht wegrutschen kann, erklärt der Automobilclub.
Sonnenbrille am Steuer: Nicht jede Sonnenbrille eignet sich laut ADAC zum Autofahren: Zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen.
Mit Bikini und Badehose fahren: Das ist erlaubt. Es gibt keine Kleiderordnung am Steuer. Im Falle eines Unfalls kann "oben ohne" aber schmerzhaft werden, warnt der ADAC. Der Sicherheits Gurt schneidet in die Haut und Reibungshitze kann zu Brandverletzungen führen.
Eis am Steuer? Telefonieren am Steuer ist verboten – Essen und Trinken aber nicht. Doch: In der Hitze tropft das Eis, Ablenkung ist programmiert, warnt der ADAC. Kommt es deshalb zu einem Unfall, ist eine Mithaftung möglich.
Ventilator am Armaturenbrett? Solange der Ventilator die Sicht nicht behindert und standfest montiert ist, kann er angebracht werden.
Lesen Sie auch: Flip Flops in der Arbeit? Knigge-Expertin rät: Stilsicher durch den Büro-Sommer