So setzen Sie den Hausmeister von der Steuer ab!

Schnell noch ein paar Tipps für Ihre Steuererklärung von der Stiftung Warentest in der Bilderstrecke.  
von  az
DER ARBEITSWEG: Wenn Sie regelmäßig zur selben Arbeitsstätte fahren, dann ist es egal welches Verkehrsmittel Sie nehmen: Sie können für die einfache Entfernung für jeden Kilometer 30 Cent berechnen. Und es muss nicht immer die kürzeste Strecke sein, wenn die längere verkehrsgünstiger liegt. Wer seine Arbeit an mehreren Orten erledigt, der kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt anrechnen lassen. Dazu können Verpflegungspauschalen (bei sechs Stunden Abwesenheit) und Unterkunftskosten kommen. Das gilt auch bei Dienstreisen. Und auch hier zählen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto und die Bahn- und Flugkosten. Das alles tragen Sie in der Anlage N ein.
DER ARBEITSWEG: Wenn Sie regelmäßig zur selben Arbeitsstätte fahren, dann ist es egal welches Verkehrsmittel Sie nehmen: Sie können für die einfache Entfernung für jeden Kilometer 30 Cent berechnen. Und es muss nicht immer die kürzeste Strecke sein, wenn die längere verkehrsgünstiger liegt. Wer seine Arbeit an mehreren Orten erledigt, der kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt anrechnen lassen. Dazu können Verpflegungspauschalen (bei sechs Stunden Abwesenheit) und Unterkunftskosten kommen. Das gilt auch bei Dienstreisen. Und auch hier zählen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto und die Bahn- und Flugkosten. Das alles tragen Sie in der Anlage N ein. © Gregor Feindt

Schnell noch ein paar Tipps für Ihre Steuererklärung von der Stiftung Warentest in der Bilderstrecke.

 

 

 

 

 

 

 

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