So setzen Sie den Hausmeister von der Steuer ab!

Schnell noch ein paar Tipps für Ihre Steuererklärung von der Stiftung Warentest in der Bilderstrecke.  
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DER ARBEITSWEG: Wenn Sie regelmäßig zur selben Arbeitsstätte fahren, dann ist es egal welches Verkehrsmittel Sie nehmen: Sie können für die einfache Entfernung für jeden Kilometer 30 Cent berechnen. Und es muss nicht immer die kürzeste Strecke sein, wenn die längere verkehrsgünstiger liegt. Wer seine Arbeit an mehreren Orten erledigt, der kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt anrechnen lassen. Dazu können Verpflegungspauschalen (bei sechs Stunden Abwesenheit) und Unterkunftskosten kommen. Das gilt auch bei Dienstreisen. Und auch hier zählen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto und die Bahn- und Flugkosten. Das alles tragen Sie in der Anlage N ein.
Gregor Feindt 3 DER ARBEITSWEG: Wenn Sie regelmäßig zur selben Arbeitsstätte fahren, dann ist es egal welches Verkehrsmittel Sie nehmen: Sie können für die einfache Entfernung für jeden Kilometer 30 Cent berechnen. Und es muss nicht immer die kürzeste Strecke sein, wenn die längere verkehrsgünstiger liegt. Wer seine Arbeit an mehreren Orten erledigt, der kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt anrechnen lassen. Dazu können Verpflegungspauschalen (bei sechs Stunden Abwesenheit) und Unterkunftskosten kommen. Das gilt auch bei Dienstreisen. Und auch hier zählen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer mit dem Auto und die Bahn- und Flugkosten. Das alles tragen Sie in der Anlage N ein.
DER UMZUG: Ein beruflich bedingter Umzug liegt schon dann vor, wenn sich ihr Arbeitsweg um eine Stunde verkürzt – und Sie dürfen auf Geld vom Staat hoffen. Zum einen gibt es die Umzugspauschale (ab März 2012 für Ehepaare 1357 Euro, aber nur bei einem Haushalt). Zum anderen können Sie auch Belege über doppelte Miete, Kosten für den Makler oder das Speditionsunternehmen angeben. Aber auch privat gemietete Umszugstransporter, die Fahrkosten und sogar die Verpflegung am Tag des Umzugs können für Sie steuerlich von Vorteil sein. Die Ausgaben sind in Anlage N einzutragen.
dpa 3 DER UMZUG: Ein beruflich bedingter Umzug liegt schon dann vor, wenn sich ihr Arbeitsweg um eine Stunde verkürzt – und Sie dürfen auf Geld vom Staat hoffen. Zum einen gibt es die Umzugspauschale (ab März 2012 für Ehepaare 1357 Euro, aber nur bei einem Haushalt). Zum anderen können Sie auch Belege über doppelte Miete, Kosten für den Makler oder das Speditionsunternehmen angeben. Aber auch privat gemietete Umszugstransporter, die Fahrkosten und sogar die Verpflegung am Tag des Umzugs können für Sie steuerlich von Vorteil sein. Die Ausgaben sind in Anlage N einzutragen.
KINDER: Das ist neu bei der Steuererklärung 2012: Einschränkungen müssen sich bei den Kosten für die Kinderbetreuung nicht mehr beachten. Die Ausgaben für den Hort, Kindergarten, Kinderkrippe oder jede andere Betreuung des Nachwuchses bis 14 Jahren sollten Sie angeben. Bis zu 6000 Euro pro Kind können angerechnet werden. Sind die Kinder schon erwachsen, bekommen die Eltern dennoch Kinder- und Ausbildungsfreibeträge. Das gilt bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes, egal ob es ein eigenes Einkommen hat. Auch die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Nachwuchs zählen.
dpa 3 KINDER: Das ist neu bei der Steuererklärung 2012: Einschränkungen müssen sich bei den Kosten für die Kinderbetreuung nicht mehr beachten. Die Ausgaben für den Hort, Kindergarten, Kinderkrippe oder jede andere Betreuung des Nachwuchses bis 14 Jahren sollten Sie angeben. Bis zu 6000 Euro pro Kind können angerechnet werden. Sind die Kinder schon erwachsen, bekommen die Eltern dennoch Kinder- und Ausbildungsfreibeträge. Das gilt bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes, egal ob es ein eigenes Einkommen hat. Auch die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Nachwuchs zählen.

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