So gibt's Geld vom Fiskus zurück

Jetzt pressiert’s: Für die Steuererklärung sind nur noch 14 Tage Zeit. Am 31. Mai endet die Abgabe-Frist. Was Sie beachten müssen und was sich in diesem Jahr geändert hat. 
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Steuererklärung: Die AZ hat die Tipps
dpa Steuererklärung: Die AZ hat die Tipps

Jetzt pressiert’s: Für die Steuererklärung sind nur noch 14 Tage Zeit. Am 31. Mai endet die Abgabe-Frist. Was Sie beachten müssen und was sich in diesem Jahr geändert hat.

München - Sie haben nur noch 14 Tage Zeit: Bis 31. Mai muss die Steuererklärung abgegeben werden. Nur wer einen Steuerberater hat, bekommt Verlängerung. Heuer gibt es einige Neuregelungen zu beachten. Die wichtigsten Änderungen und Tipps auf einen Blick.

Freibeträge
Der Grundfreibetrag ist um 170 Euro auf insgesamt 8004 Euro für Alleinstehende gestiegen. Für Ehepaare ist der Betrag doppelt so hoch. Der Freibetrag je Kind liegt 2010 bei 4368 Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Hinzu kommt pro Kind noch einmal ein Betreuungsfreibetrag von 2640 Euro. Da Kindergeld und Kinderfreibeträge gestiegen sind, ist je nach Einkommen bis zu 467 Euro Steuerersparnis drin. Das hat die Zeitschrift „Finanztest“ errechnet. Zusätzlich drücken Kosten für Kita oder Hort die Steuerlast. Das Finanzamt muss bis zu 4000 Euro Kinderbetreuungskosten akzeptieren. Die Werbekostenpauschale für Arbeitnehmer liegt bei 920 Euro. Ausgaben, die über diesem Betrag liegen, mindern die Steuerschuld. Gleiches gilt für Sonderausgaben, wie die Kirchensteuer oder Spenden.

Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte können erstmals sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Steuererklärung 2010 wurde eigens dafür eine ,,Anlage Vorsorgeaufwand“' beigefügt. Angegeben werden können alle Beiträge, inklusive möglicherweise gezahlter Zusatzbeiträge. Auch privat Krankenversicherte können diese Kosten absetzen. Allerdings nur, wenn ihre Beiträge ,,Leistungen absichern, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankentagegeld oder ähnlicher Leistungen entsprechen“, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Die Chefarzt-Behandlung oder Unterbringung im Einzelzimmer würden nicht anerkannt. Privat Versicherte bekommen wegen der komplizierten Berechnung eine Aufstellung ihrer Versicherung, die sie beim Finanzamt einreichen müssen. Wer für ein Kind oder nach Trennung oder Scheidung für einen Partner die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann das geltend machen.

Altersvorsorge
Jedes Jahr können Steuerpflichtige einen etwas größeren Teil ihrer Kosten für die Altersvorsorge absetzen. Grund ist die nachgelagerte Alterseinkünftebesteuerung. Demnach steigt der Anteil der abzugsfähigen Kosten seit 2005 jedes Jahr an. Für 2010 werden 70 Prozent der Kosten anerkannt – bis zu einem Höchstbetrag von 14<TH>000 Euro für Ledige und 28<TH>000 Euro für Ehepaare. Abzugsfähig sind etwa Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke oder zertifizierte Rürup-Verträge. Wieder eingeführt wurde die ,,Anlage AV“. Hier müssen die Beiträge für Riester-Verträge eingetragen werden.

Versicherungsbeiträge der Kinder

Eltern können die Beiträge ihrer Kinder für die Kranken- und Pflegeversicherung auch dann absetzen, wenn der Nachwuchs diese aus eigener Tasche zahlt. Solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht – etwa während der Ausbildung oder des Studiums –, können die Beiträge uneingeschränkt als Sonderausgaben abgerechnet werden. Entscheidend ist, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. ,,Steuerzahler haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob die Eltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge geltend machen“, sagt Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Eltern sollten nachrechnen, ob es sich lohnt, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder anzugeben. In der Regel seien die Steuervorteile für Eltern größer, da die Kinder in der Ausbildung nur wenige oder gar keine Steuern zahlen müssen.

Studium nach der Ausbildung
Wer nach der Berufsausbildung noch ein Studium beginnt, kann die Kosten dafür geltend machen. Absetzbar sind nicht nur die Studiengebühren, sondern außerdem etwa Ausgaben für Bücher und Fahrten. Von den Kosten im Erststudium nach dem Abitur kann ein Student heute nur maximal 4000 Euro pro Jahr geltend machen. Der Bundesfinanzhof wird bald über eine Änderung entscheiden.

Berufliche und private Ausgaben
Gemischt veranlasste Ausgaben – zum Beispiel für eine Dienstreise ins Ausland mit anschließender privater Freizeit – können anteilig geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es einen geeigneten Maßstab gibt – bei Reisen etwa die Tage beruflicher und privater Tätigkeit.

Kurzarbeitergeld
Wer 2010 Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss möglicherweise noch Steuern nachzahlen. Das Finanzamt berechnet die Steuern nämlich zunächst auf Basis des niedrigeren Einkommens. Erst nach Abgabe der Steuererklärung prüft es weitere Einnahmen – dazu gehört auch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld. So kann der persönliche Steuersatz höher ausfallen.

Ausgaben im Haushalt

Rechnungen für Hilfen im Haushalt bringen kräftig Nachlass. Insgesamt ist ein Steuervorteil von bis zu 5710 Euro möglich. Absetzbar sind fast alle Arbeiten, vom Reparieren bis Klavierstimmen. Es zählen auch anteilige Kosten in einer Hausgemeinschaft, für Reinigung, Hausmeister oder Gärtner. Voraussetzung: Die Rechnung wurde nicht bar bezahlt.

Unfall mit dem Dienstwagen

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen Unfall mit dem auch privat genutzten Firmenwagen, muss das bei der Steuer angegeben werden. Seit dem Jahreswechsel müssen die übernommenen Unfallkosten zusätzlich als geldwerter Vorteil angesetzt werden. Dabei gilt eine Bagatellregelung für Unfallkosten, die bis zu 1000 Euro samt Umsatzsteuer betragen haben, heißt es beim Bund der Steuerzahler. Diese müssen nicht gesondert erfasst werden. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens wird oft die Ein-Prozent-Methode angewendet: Derjenige, der den Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos.

Neues Formular für Sparer
Für Sparer gibt es ein neues Formular für den Freistellungsauftrag. Neu ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer. Steuerzahler mit alten Freistellungsaufträgen müssen sich nicht sorgen: die bestehenden Anträge bleiben bis zum 31. Dezember 2015 gültig. Mit den Freistellungsaufträgen kann bei der Bank der Steuereinbehalt in Höhe des Sparerpauschbetrages vermieden werden. Über die Identifikationsnummer soll die Finanzverwaltung schnell überprüfen können, ob der maximal zulässige Freistellungsbetrag von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1602 Euro für Ehegatten eingehalten oder überschritten wurde.

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