Skateboardfahrer gelten als Fußgänger

Sie bewegen sich auf Rollen, sind rechtlich gesehen aber Fußgänger: Skateboard-Fahrer, Inlineskater und Kickboard-Fahrer
von  AZ Themenredaktion / Themenredaktion
Für Skateboardfahrer gelten im Verkehr die gleichen Regeln wie für Fußgänger.
Für Skateboardfahrer gelten im Verkehr die gleichen Regeln wie für Fußgänger. © dpa

 

Sie bewegen sich auf Rollen, sind rechtlich gesehen aber Fußgänger: Skateboard-Fahrer, Inlineskater und Kickboard-Fahrer. Damit gelten für sie die gleichen Regeln im Verkehr.

Skateboard-Fahrer, Inlineskater und Kickboard-Fahrer gelten rechtlich als Fußgänger. „Damit müssen sie sich auf dem Gehweg bewegen“, sagte Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC in München. Fahren sie dennoch auf der Straße, drohe ihnen ein Verwarnungsgeld von mindestens 10 Euro. Ist kein Fußgängerweg vorhanden, dürfen sie laut Schäpe am Straßenrand fahren. Dabei gilt: Innerorts haben Skateboard-Fahrer, Inlineskater und Kickboard-Fahrer die Wahl, ob sie sich bei fehlendem Gehweg am rechten oder linken Straßenrand bewegen. „Außerorts müssen sie links fahren, den Fahrzeugen entgegen“, erklärt Schäpe. Handeln sie den Vorgaben des Gesetzgebers entgegen, kann das Verwarnungsgeld auf 30 Euro angehoben werden, wenn dabei der Verkehr gefährdet wird. Eine höhere Strafe droht Autofahrern, wenn sie das Vorrecht von Skateboard-Fahrern, Inlinskatern und Kickboard-Fahrern, aber auch Fußgängern am Fußgängerüberweg missachten. In diesem Fall drohen für Autofahrer laut Schäpe 80 Euro Bußgeld und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

 

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