Schneeketten, Winterreifen, Licht: Das müssen Sie im Winter beachten
München - Verschneite Gipfel – davon träumen Winterurlauber. Der Gedanke an die oft lange und anstrengende Autofahrt in die Berge kann diese Vorfreude aber schon mal trüben. Wie man sich richtig auf die Fahrt ins Winterparadies vorbereitet
– ein Überblick:
Reifen: Klar, ohne Winterreifen sollten Urlauber nie in die Berge fahren. Der ADAC schreibt auf seiner Homepage: „Das Fahrzeug sollte unbedingt mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein.“ In Deutschland und anderen Ländern gibt es eine situative beziehungsweise generelle Winterreifenpflicht:
- Deutschland: Der ADAC klärt auf: "Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es nicht. Ein Zeitraum wie zum Beispiel von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben. Es bleibt bei einer situativen Winterreifenpflicht." Sprich: bei winterlichen Bedingungen wie Schneematsch und Glätte.
- Österreich: von 1. November bis 15. April (situativ)
- Tschechien: 1. November bis 31. März (generell)
- Slowenien: 15. November bis 15. März (generell)
- Italien: Dort sind Winterreifen in einzelnen Regionen bis zum 15. April Pflicht: im Aostatal (ab 15. Oktober) und auf der Brennerautobahn (ab 15. November) ab der Landesgrenze zu Österreich. In Südtirol gilt ganzjährig eine situative Winterreifenpflicht.
- Schweiz: Es sind keine Winterreifen vorgeschrieben.
- Frankreich: Schilder können Schneeketten vorschreiben – steht unter dem Symbol der Zusatz „Pneus neige admis“ sind anstatt Schneeketten Winterreifen erlaubt.
Wer diese Regeln nicht beachtet, für den kann’s teuer werden: In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren Einzelfällen sogar bis zu 5.000 Euro betragen.
Generell sollte das Profil der Reifen mindestens vier Millimeter Tiefe aufweisen, auch wenn der Gesetzgeber in Deutschland nur 1,6 Millimeter vorschreibt. In Österreich sind für die verbreiteten Radialreifen vier Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben, für Diagonalreifen sogar fünf Millimeter. Ob der Reifen noch genügend Profil hat, kann auf die Schnelle eine Ein-Euro-Münze klären. Deren Gold-Rand ist drei Millimeter breit.
Schneeketten: Je nach Urlaubsland können Schneeketten vorgeschrieben sein. Nämlich dann, wenn an einer Straße ein rundes Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol steht (siehe links). Wichtig: Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten liegt bei 50 Stundenkilometern.
Frostschutz: Die Scheibenwischer sollten vor Abfahrt getestet und der Kühlerwasserstand kontrolliert sowie dessen Frostschutzgehalt geprüft werden. Der ADAC warnt: "Zu geringer Kühler-Frostschutz kann im Extremfall zum Motorschaden führen."
Auch die Scheibenwaschanlage sollte mit Frostschutzmittel aufgefüllt sein. Außerdem empfehlenswert: den Ölstand und den Batterie-Ladezustand prüfen. Denn: "Die häufigste Pannenursache sind alte Batterien", schreibt der ADAC.
Licht: Der ADAC rät: "Ist das Auto schwer beladen, muss die Leuchtweiteneinstellung entsprechend angepasst werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden."
Scheiben: Für eine blendfreie Sicht sollten Autofahrer die Scheiben vor der Reise einmal von innen reinigen, rät Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE). Alte Wischerblätter, die bereits Schlieren bilden, sollten ausgetauscht werden.
Falls vor der morgendlichen Fahrt die Scheibe vereist ist, kann eine Wärmflasche helfen: Mit heißem Wasser gefüllt und 30 Minuten vor der Fahrt auf das Armaturenbrett gelegt, taut das Eis auf der Frontscheibe komplett oder lässt sich zumindest leichter entfernen.
Gepäck: Ski oder Snowboards werden im Kofferraum unten verstaut und fest verzurrt. Bietet das Auto innen zu wenig Platz, gibt es spezielle Dachgepäckträger. Ulrich Köster vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät zum Kauf modellspezifischer Träger, die einige Fahrzeughersteller anbieten.
Egal, ob Skiträger oder Dachbox: Beim Kauf sollten Kunden auf das GS-Prüfzeichen achten, empfiehlt Mühlich. "Und beim Beladen auf die im Fahrzeugschein angegebene zulässige Dachlast." Schneller als 130 Stundenkilometer sollte man damit ohnehin nicht fahren. Das höher und schwerer gewordene Auto ist empfindlicher gegen Seitenwind, gerät schneller ins Schlingern und hat einen längeren Bremsweg.
Kofferraum: Griffbereit sollten dort verstaut sein: eine Abdeckung für die Windschutzscheibe, das Starthilfekabel, warme Decken für die Insassen, eine Decke zum Unterlegen bei der Schneekettenmontage, Handschuhe, Handfeger, Besen, Eiskratzer, eine Taschenlampe.
Reifendruck: Mit dem vollgepackten Auto steuern Urlauber am besten noch eine Tankstelle an, um den Reifendruck an die höhere Beladung anzupassen. Der vorgeschriebene Luftdruck steht oft im Tankdeckel, in der B-Säule auf der Fahrerseite oder im Handbuch.
So viel kostet es, wenn das Auto nicht richtig frei ist:
- Zu schlecht freigekratzt: Wer glaubt, ein kleines Guckloch in der Scheibe reicht, der irrt: Alle Scheiben, die Motorhaube und das Dach müssen vom Schnee befreit werden, erklärt das Versicherungsunternehmen ARAG. Sonst könne das zehn Euro Bußgeld kosten. Mit derselben Summe wird im Übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft.
- Licht nicht sichtbar: Noch mehr kostet es, wenn Scheinwerfer, Rücklichter oder Blinker nicht frei von Schnee sind. Der Grund: Andere Verkehrsteilnehmer könnten das Auto nicht gut erkennen. Daher kann dieses Vergehen bis zu 35 Euro kosten.
- Keine Schneeketten: Hat man das Schild übersehen, kann das 20 Euro kosten
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