Schlupfloch ermöglicht abschlagsfreie Rente mit 63

Die vom Bundestag beschlossene Stichtagsregelung bei der Rente mit 63, mit der eine Frühverrentungswelle verhindert werden soll, kann nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" leicht umgangen werden.
dpa |
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Berlin - Wenn ältere Betroffene sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen, werde diese Zeit voll den Beitragsjahren zugerechnet. Das habe die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion eingeräumt.

Demnach entfällt die zweijährige Sperrzeit, wenn der Arbeitslose nebenher einer geringfügigen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Dem Bericht zufolge empfiehlt die Rechtsabteilung des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) in einem Schreiben ausdrücklich dieses Schlupfloch. Es sei eine "Lösungsoption, um notwendige Zeiten zur Erfüllung der Wartezeiten zurückzulegen".

Nach dem Gesetz müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um in den Genuss der abschlagfreien Rente mit 63 zu kommen. Dabei zählen grundsätzlich auch Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges mit - allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn. Mit dieser Einschränkung sollte verhindert werden, dass Beschäftigte bereits mit 61 Jahren aus dem Job ausscheiden, dann zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und mit 63 Jahren das abschlagfreie Ruhegeld beziehen.

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