Richtig vererben: Das müssen Sie beachten
München - Das Vermögen der deutschen Privathaushalte steigt und steigt. Waren es 2010 noch 4,4 Billionen Euro allein an Geldvermögen, sind es Ende 2017 schon knapp 5,9 Billionen gewesen – auch das Erbvolumen steigt also stetig an. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Bank eine Studie zu dem Thema in Auftrag gegeben und die Ergebnisse gestern vorgestellt.
So haben 33 Prozent der deutschen Bevölkerung bereits eine Erbschaft gemacht, 23 Prozent rechnen in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten mit einer Erbschaft und gehören damit zum Kreis der künftigen Erben.
Diese Anteile sind seit dem Jahr 2011 weitgehend identisch geblieben, so das Fazit einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach, das 1.700 Personen interviewt und die Ergebnisse auf die Bevölkerung hochgerechnet hat. Demnach haben sich 53 Prozent der Deutschen schon einmal gedanklich mit dem Thema Vererben beschäftigt.
Ein wachsender Anteil der Deutschen möchte bereits vor dem Tod etwas als vorgezogenes Erbe übertragen oder verschenken (23 Prozent, plus sechs Prozentpunkte im Vergleich zu 2012). Eine möglicherweise gute Lösung für alle, die den künftigen Erben möglichst viel Erbschaftssteuer ersparen wollen.
Vorgezogenes Erbe: Worauf muss man achten?
Nicht nur Teile des Geldvermögens, auch Anteile an Immobilien können an künftige Erben übertragen werden.
"In dem Fall sollte man gerade so viel abgeben, dass der Empfänger keine Steuern zahlen muss", so der Münchner Jurist Wolfram Theiss, der die Studie am Donnerstag (29.11.2018) gemeinsam mit Mario Fritsch von der Deutschen Bank vorgestellt hat.
Freibeträge bei Schenkungen
Der Staat verlangt bei einer Schenkung die gleiche Steuer wie bei einer Erbschaft, und es gelten auch dieselben Freibeträge. Der Unterschied: Die Nutzung der Freibeträge ist bei Schenkungen alle zehn Jahre möglich. Langfristig geplant könnte so ein Vermögen steuergünstig übertragen werden.
Und das kann gerade für Menschen in Ballungsräumen relevant werden: Laut der Studie werden künftig immer öfter Immobilien vererbt, die von den Erblassern selbst bewohnt wurden (siehe Grafik unten), und für die Erbschaftssteuer bezahlt werden muss. Wer das Geld dafür nicht hat, muss möglicherweise einen Kredit aufnehmen – oder im schlimmsten Fall die Immobilie verkaufen.
"Wenn das im Vorfeld nicht ordentlich geregelt ist, hat man möglicherweise einen finanziellen Supergau", so der Erbrecht-Experte Theiss. Insbesondere, wenn es mehrere Erben gibt, die dann automatisch zu einer Erbengemeinschaft werden.
Dennoch ist das Thema Erben und Vererben recht unbeliebt: 60 Prozent der Bevölkerung beschäftigen sich nur ungern damit. Auch wird ein offener Umgang mit dem Thema in der Familie nicht unbedingt gewünscht, wie 51 Prozent der Befragten angaben. Manche würden damit erst recht die Büchse der Pandora öffnen, so Theiss. Dennoch rät er, sich früh mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wunsch nach klarer Regelung
Laut Studie haben bislang nur 39 Prozent aller potenziellen Erblasser ein Testament gemacht. Dennoch nimmt dieser Anteil seit 2012 kontinuierlich zu (von 31 Prozent über 36 Prozent im Jahr 2015 auf 39 Prozent im Jahr 2018).
Das entspricht offenbar auch dem Wunsch vieler Erben: 78 Prozent gaben an, dass die Verteilung des Erbes im Vorfeld klar geregelt sein sollte, 74 Prozent wollen, dass alle notwendigen Dokumente (beispielsweise Testament und Vollmachten) vorliegen sollten, und 50 Prozent wünschen sich, dass Klarheit über die Kosten besteht, die mit der Erbschaft verbunden sind.
Wie viel vom Erbe am Ende übrig bleibt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ein Großteil der Bevölkerung rechnet offenbar damit, künftig mehr zu seinen Gesundheits- und Pflegekosten privat beisteuern zu müssen: So gehen 83 Prozent der Befragten davon aus, dass Zahl und Umfang von Erbschaften in der Zukunft deutlich zurückgehen werden.
Lesen Sie hier: Testament - Was Ehepartner beachten müssen
Erbschaftssteuer: Wie viel wird fällig?
Erben haben je nach Verwandtschaftsgrad Steuerfreibeträge in unterschiedlicher Höhe. Davon hängt unter anderem die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer ab. So haben Ehepartner als Erben einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Wenn Kinder von ihren Eltern erben, liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro (pro Elternteil), bei Enkeln liegt er bei 200.000 Euro (pro Großelternteil), Geschwister des Erblassers sowie Neffen und Nichten haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Dieser Freibetrag wird vom Wert des Erbes abgezogen. Was übrig bleibt, muss versteuert werden. Der Erbschaftssteuersatz hängt von der Höhe der Erbschaft ab.
Beispiel: Jemand erhält als alleiniger Erbe von seinem verstorbenen Vater ein Haus mit einem Wert von zwei Millionen Euro. Von diesem Betrag werden 400.000 Euro Freibetrag abgezogen. Übrig bleiben 1,6 Millionen Euro, die versteuert werden müssen (in diesem Fall mit 19 Prozent). Das bedeutet, der Erbe hat rund 300.000 Euro Erbschaftssteuer zu zahlen.
Hätte das Haus beiden Elternteilen des Erben gehört – und wären diese gleichzeitig gestorben – hätte der Sohn einen Freibetrag von insgesamt 800.000 Euro (400.000 pro Elternteil). Vom Wert des Hauses würde also der Freibetrag von 800.000 Euro abgezogen werden. Der Sohn müsste dann rund 230.000 Euro Steuern zahlen.
Gesetzliche Erbfolge
Stirbt jemand, hinterlässt aber kein Testament, ist die Erbfolge gesetzlich klar geregelt: Bei einem verheirateten Erblasser mit Kindern geht die Hälfte des Erbes an den Ehepartner, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt.
Wer erbt, wenn keine Kinder da sind?
Wenn keine Kinder da sind, gehen drei Viertel an den Ehepartner und ein Viertel an die vorhandenen Geschwister und Eltern des Verstorbenen.

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