Renteninformation erklärt: Was bleibt im Alter von der Rente übrig? Renteneintritt, Steuer, Minijob

Das schmälert die Rente oft erheblich: Auch Senioren müssen Steuern und Sozialabgaben zahlen. welche Abzüge man beachten sollte, wie hoch diese sind und wie Sie Kosten beim Finanzamt absetzen können.
Otto Zellmer |
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Der Name täuscht: Im Ruhestand haben Rentner nicht immer nur Ruhe. Zumindest nicht vor dem Finanzamt. Denn auch im Alter müssen viele eine Steuererklärung abgeben.
imago Der Name täuscht: Im Ruhestand haben Rentner nicht immer nur Ruhe. Zumindest nicht vor dem Finanzamt. Denn auch im Alter müssen viele eine Steuererklärung abgeben.

In der Renteninformation erfahren Beschäftigte, wie viel Geld es im Alter gibt - ein Bruttowert. Bei Renteneintritt fallen die Bezüge aber oft sehr viel niedriger aus, für viele ein Schock. Die AZ listet auf, welche Abgaben auf Senioren zukommen.

Die Renteninformation für den alleinstehenden Hermann U. (68) klang vielversprechend. 1.700 Euro "künftige Regelaltersrente" steht auf dem Schreiben von Anfang 2016, das er dem AZ-Redakteur zeigt. Als er ein Jahr später in Ruhestand geht, trifft U. fast der Schlag. Von den etwas mehr als 1.700 Euro bleiben U. am Ende nur 1.420 Euro. 16 Prozent weniger als in der Renteninfo veranschlagt.

U. hat Steuern und Sozialabgaben nicht berücksichtigt - die werden aber noch von der Rente abgezogen.

Bevor es auch bei Ihnen zum Schock kommt - ein Überblick über die Rente und auf welche Abzüge sich angehende Rentner einstellen müssen:

Renteneintritt: Wann kann man in Rente gehen?

Das Eintrittsalter steigt abhängig vom Geburtsjahrgang auf das 67. Lebensjahr an. Betroffen sind die Jahrgänge ab 1947: Sie dürfen erst einen Monat später als bisher in den Ruhestand, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2024 - also bis inklusive Jahrgang 1958 - wird jeder Jahrgang je einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2025 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate.

Im Jahr 2031, also für die Geburtsjahrgänge ab 1964, ist das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren erreicht.

Beispiel: Wer im Januar 1959 geboren ist, dessen Renteneinstiegsalter liegt nun bei 66 Jahren und zwei Monaten. Er wird im März 2025 in Rente gehen.

Antrag: Wie beantragt man die Altersrente?

Wer Geld in Form der Altersrente beziehen will, muss einen Antrag stellen. Wer das nicht tut, wird spätestens im Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze über den Antrag informiert. Den Antrag nehmen die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden sowie die Krankenkassen an.

Steuer: Müssen Rentner steuern zahlen?

Je nach Jahr des Rentenbeginns ist der steuerpflichtige Anteil der Rente unterschiedlich hoch. 2006 lag er bei Renteneintritt bei 52 Prozent des Altersgeldes. Seitdem wächst er stetig um zwei Prozentpunkte pro Jahr. Bei Renteneintritt im Jahr 2018 liegt er bei 76 Prozent, steuerfrei bleibt also ein Rentenanteil von 24 Prozent.

Dieser Teil gilt nur für heuer neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Der Freibetrag bleibt immer gleich. Mit jeder Steigerung erhöht sich der Anteil des zu versteuernden Einkommens. 2020 werden es 80 Prozent sein, 2040 schließlich 100 Prozent. Für Rentner, die dann in den Ruhestand gehen, gibt es keinen Freibetrag mehr.

Die Rentenbesteuerung gilt nicht nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente sind im Rentenalter voll steuerpflichtig.

Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ab - neben Renteneinkünften also auch von weiteren Einnahmen wie Erträgen aus Kapitalanlagen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Betriebsrenten.

Bleibt das summierte Einkommen aus der Rente und den Einkünften unter dem Grundfreibetrag, dann wird keine Steuer fällig.

Die Steuersätze: Wie hoch ist die Steuer auf meine Rente?

Die Einkommensteuer steigt für Rentner und Arbeitnehmer progressiv. Das heißt: Je mehr verdient wird, desto mehr muss man zahlen. Wer als alleinstehender Rentner bis zu 9.000 Euro Jahreseinkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Ehepaare in Rente zahlen keine Steuer bei einem Einkommen von bis zu 18.000 Euro.

Bei 9.001 Euro bis 13.469 Euro gilt: Als alleinstehender Rentner müssen Sie mit einer Steuer zwischen einem Prozent und 7,2 Prozent rechnen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.

Wieder anders schaut's aus bei 13.470 Euro bis 52. 881 Euro Jahreseinkommen: Als alleinstehender Rentner zahlt man zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.

Ab 52.882 Euro nähert sich der Steuersatz progressiv dem des Spitzensteuersatzes von 45 Prozent an.

Gelten Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (Soli) auch für Rentner?

Zahle ich als Rentner Soli und Kirchensteuer? Ja, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit. Wie alle übrigen Steuerzahler kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und für Bayern 8 Prozent Kirchensteuer zur Einkommensteuer hinzu.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Welche Sozialabgaben müssen Rentner zahlen?

Rentner werden als Pflichtversicherte der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugeordnet und müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent und wird zur Hälfte - in Höhe von 7,3 Prozent - von der Rentenversicherung übernommen. Der individuelle Zusatzbeitrag (rund ein Prozent) der Krankenkasse sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,55 Prozent (Kinderlose 2,8 Prozent) sind von Rentnern allein zu tragen.

Die Rentenversicherung behält die Kranken- und Pflegebeiträge direkt ein. Insgesamt fallen für Sozialabgaben im Durchschnitt knapp elf Prozent der Rentenbezüge an. Sind Rentner privat krankenversichert, zahlen sie eigenständig Beiträge. Dafür kann es Zuschüsse vom Staat geben.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) und private Altersversorgung (pAV)

Bestimmte private Renten werden mit einem geringeren Ertragsanteil besteuert, weil die Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Der Ertragsanteil hängt vom bei Beginn der Rente vollendeten Lebensjahr ab.

Wer über seinen Arbeitgeber eine Betriebsrente (bAV) abgeschlossen hat, muss diese grundsätzlich in voller Höhe besteuern und neben der Pflegeversicherung den kompletten Beitrag (15,6 Prozent) zur Krankenversicherung zahlen - egal, ob gesetzlich oder freiwillig versichert. Keine Beiträge muss man zahlen, wenn die Betriebsrente monatlich weniger als 152,25 Euro beträgt. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt.

Wer pflichtversichert ist, braucht auf Einnahmen aus Riester-Rente, Rürup-Rente oder privaten Rentenversicherungen keine Sozialabgaben zu entrichten.

Die Steuererklärung: Auch Rentner müssen ihre Steuern angeben

Es ist wichtig, alle Einkünfte korrekt an den richtigen Stellen einzutragen. Wer die Rente aus verschiedenen Töpfen bezieht - etwa betrieblich, gesetzlich und Riester -, muss die Zahlungen in den entsprechenden Formularen einzeln angeben. Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden etwa in das Formular R eingetragen. Wer unsicher ist, ob er eine Einkommensteuererklärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, etwa beim Steuerberater.

Die Lage 2018: Das ändert sich alles im Jahr 2018

Rund drei Prozent mehr Rente gibt's im Juli für Deutschlands Senioren. 54 000 Rentner müssen nun zusätzlich Einkommensteuer zahlen. Grundsätzlich sind die Rentenanpassungen für alle Rentner steuerpflichtig. Die Mehrzahl der Rentner muss in der Praxis aber nach wie vor keine Steuern zahlen.

Der Grund: Auch das steuerfreie Existenzminimum wird 2018 um 180 Euro auf 9000 Euro (Verheiratete: 18 000 Euro) angehoben. Außerdem können Rentner die auf die Erhöhung anfallenden Versicherungs-Beiträge absetzen (siehe Artikel: Wie Rentner ihre Steuerlast senken können).

Solange keine weiteren Einkünfte vorliegen, sind für Neurentner des Jahres 2018 monatliche Rentenzahlungen in Höhe von 1186 Euro im Westen steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte.

Der Minijob: So viel können Renter sich steuerfrei dazuverdienen

Wer mit 67 in Rente geht, kann prinzipiell so viel hinzuverdienen, wie er will. Werden vor dieser Schwelle Renten bezogen, müssen Grenzen beachtet werden. Wer steuerfrei hinzuverdienen will, kann einen Minijob annehmen.


Vorzeitiger Ruhestand: Früher in Rente gehen - So viel gibt’s weniger

Drei Jahre früher gehen? Wie hoch die monatlichen Abschläge sind und wie Sie Rentenlücken ausgleichen.

Wer früher in Rente gehen will, muss mindestens 35 Jahre rentenversichert gewesen sein. Und: Bei einem vorzeitigen Ruhestand muss pro vorgezogenem Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf genommen werden. Dieser Satz beträgt höchstens 14,4 Prozent – also 48 Monate früher in Rente.

Beispiel: Ein Versicherter (Rentenanspruch: 1.500 Euro, Jahrgang: 1955, 42 Jahre versichert) will mit 63 anstatt regulär mit 65 Jahren und 9 Monaten in Rente gehen. Dann wird die Altersrente um 9,9 Prozent (33 Monate x 0,3 Prozent) beziehungsweise 148,50 Euro gekürzt. Bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren dauert die Rentenphase 23 Jahre und die Summe der Kürzung beträgt 40.986 Euro. In der Grafik ist auch ein Exempel für eine Versicherte durchgerechnet (ohne Rentenanpassungen).

Wer ohne Einbußen früher in Rente gehen will, kann mit Sonderzahlungen in die Rentenkasse die Lücke ausgleichen. Rechnungen zeigen aber, dass es oft 25 Jahre oder länger dauert, bis die Sonderzahlung wieder als Mehrrente beim Empfänger eingeht. Eine Wette auf Leben und Tod.

Alternativ können Sie die geplante Sonderzahlung anlegen und sich so eine zusätzliche Privatrente aufbauen sowie die Rentenlücke mit privater Altersvorsorge stopfen. Bei der Teilrente verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil der Rente, sie dürfen aber noch Geld hinzuverdienen. Man zahlt weiter Beiträge in die Rentenkasse ein.


Rente mit 63: Die Voraussetzungen - Wer mit 63 in Rente gehen darf

Abschlagsfrei vorzeitig in Rente zu gehen, ist populär – welche Jahrgänge in Frage kommen.
Sie ist äußert beliebt in Deutschland, die abschlagsfreie Rente mit 63. Im vergangenen Jahr erreichte sie einen neuen Rekord seit der Einführung 2014. Die AZ zeigt, wer früher in Rente gehen darf:

Die Voraussetzungen: Strebt jemand eine vorzeitige Rente ohne Abschläge an, muss er 45 Versicherungsjahre vorweisen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, können dann mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 erhöht sich der frühestmögliche Rentenbeginn in Zwei-Monats-Schritten. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Aber: Nicht alle Zeiten zählen zu den Versicherungszeiten dazu. Das gilt zum Beispiel für eine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn oder den Hochschulbesuch.
Arbeitnehmer, die bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente mit 63 erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen auch weiterarbeiten.

Rente für Frauen: Sie können unter Umständen bereits mit 60 vorzeitig in Rente gehen – aber mit erheblichen Abschlägen. Das ist möglich, wenn sie vor dem Jahr 1952 geboren wurden und die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben. Außerdem müssen sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Das reguläre Eintrittsalter ohne Abschläge bei Frauen beträgt 65 Jahre.

Die Abschläge: Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist für den Jahrgang 1960 beispielsweise bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten möglich. Bei einem Rentenstart mit 63 würde ein Rentenabschlag zur Anwendung kommen. Pro Monat werden 0,3 Prozent Minderung berechnet.

Die Kritik: Union und Wirtschaftsvertreter fordern, die abschlagsfreie Rente mit 63 wieder einzustampfen. "Die Rente mit 63 für langjährig Versicherte wird vor allem von männlichen Facharbeitern genutzt, die wir eigentlich noch brauchen", meint etwa Jens Spahn (CDU).


Von Brillen und Medikamenten bis zur Haushaltshilfe: Wie Rentner ihre Steuerlast senken können

Das Finanzamt verschont auch die Senioren nicht. Diese können aber viele Kosten absetzen.

Mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Alterseinkünfte. Senioren haben aber die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken. Und selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss.

Die Steuerlast hängt davon ab, welche Ausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden. So können etwa Zuzahlungen zu Brillen, Zahnersatz oder Kuren steuermindernd angesetzt werden. Das Finanzamt errechnet dann aus allen Einnahmen abzüglich der Ausgaben die zu zahlende Steuer. Tipps für Rentner:

Werbungskosten
Wie alle Steuerpflichtigen können Rentner Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Senioren im Zusammenhang mit dem Bezug ihrer Rente haben. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr.

Wem höhere Ausgaben entstanden sind, sollte diese in der Anlage R der Steuererklärung einzeln nachweisen. Absetzbar sind unter anderem Gewerkschaftsbeiträge, die pauschale Kontoführungsgebühr (16 Euro pro Jahr), Renten- oder Versicherungsberatungskosten oder Ausgaben für Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem persönlichen Rentenantrag.
Wichtig: Belege und Quittungen sammeln und aufbewahren, auch wenn Rentner diese nicht mehr ans Finanzamt schicken müssen.

Außergewöhnliche Belastungen
Genau wie andere Steuerzahler können Rentner eine Reihe außergewöhnlicher Belastungen geltend machen. „Dazu zählen unter anderem Krankheitskosten“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten seien dabei ein Aspekt, ebenso wie etwa Fahrtkosten zum Arzt mit 30 Cent je Kilometer.

Wer sichergehen will, dass das Finanzamt die Kosten auf jeden Fall anerkennt, solle sich alles vom Arzt verschreiben lassen und Belege sammeln – für Brille, Zahnersatz, Medikamente, Kuren oder Gehhilfen. Erstattungen der Krankenkasse müssen Rentner abziehen.

Ein Beispiel sind Aufwendungen für eine Augen-Operation, die eine Fehlsichtigkeit korrigiert. Das Finanzamt zieht allerdings von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Deren Höhe ist individuell und richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.

Senioren mit gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzlich vom Behindertenpauschalbetrag profitieren. Er liegt je nach Grad der Behinderung zwischen 310 Euro und 3.700 Euro pro Jahr. Voraussetzung: ein Schwerbehindertenausweis beziehungsweise eine entsprechende Bescheinigung.

Sonderausgaben
Bei Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro jährlich für Alleinstehende, für Ehepartner ist er doppelt so hoch. Geltend machen können Steuerpflichtige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen Versicherungen – etwa Unfall- oder Haftpflichtversicherung.
Auch Spenden (an Kirche, Wohlfahrtsverbände oder Parteien) und Schulgeld sowie Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten sind Sonderausgaben.

Bei Spenden ab 200 Euro fordert das Finanzamt die originale Spendenbescheinigung.

Altersentlastung
Rentner über 64 Jahre können mit dem Altersentlastungsbetrag ihre Steuerlast senken. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Geburtsjahr des Steuerzahlers ab und beträgt maximal 1900 Euro im Jahr.

Haushaltshilfe
Werden Hausarbeiten wie Waschen, Putzen oder Gärtnern, aber auch Pflege- und Betreuungsleistungen, für den Rentner übernommen, kann dieser die Arbeiten steuerlich geltend machen, wie der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring erklärt. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 Prozent (höchstens 4.000 Euro) begünstigt. Ist die Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis beschäftigt (Minijob), fällt der Höchstbetrag auf 510 Euro. Bei Handwerkerleistungen erkennt der Fiskus laut Steuerring ebenfalls 20 Prozent der Kosten an. Obacht: nicht bar zahlen, immer die Überweisung einreichen.

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