Rente: Ihre Rechte im Alter
München - Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht.
Zum Einkommen zählt dabei später aber nicht nur Ihre Nettorente. Renten und Pensionen jeder Art, also auch Riester- oder Rürup- Renten sowie Betriebsrenten, Miet- und Zinseinkünfte werden angerechnet. Darüber hinaus müssen Sie auch Ihr Vermögen aufzehren, wenn es das „Schonvermögen“ von 2600 Euro bzw. 3214 Euro (Single bzw. Ehepaar) übersteigt. Ausnahmen gelten nur für eine angemessene, selbst genutzte Immobilie, angemessenen Hausrat oder Familien- und Erbstücke, deren ideeller Wert den Verkaufswert deutlich übersteigt.
Weil alle Zusatzeinkünfte angerechnet werden, scheint sich die Altersvorsorge für Geringverdiener, die später auf Grundsicherung angewiesen sind, auf den ersten Blick nicht zu lohnen. Doch das gilt erstens nur nach geltender Rechtslage und zweitens nur für jene, die auch sicher wissen, dass sie später auf die Grundsicherung angewiesen sind. Jüngere Vorsorgesparer sollten sich daher nicht von der Vorsorge abhalten lassen.
Auf politischer Ebene wird längst diskutiert, zum Beispiel Einnahmen aus der Riester-Rente von der Einkommensanrechnung auszunehmen. Außerdem kann niemand über 30 oder 40 Jahre im Voraus verlässlich abschätzen, ob er später wirklich auf Grundsicherung angewiesen ist, bzw. ob es sie in der heutigen Form später noch geben wird. Daher sollten auch Geringverdiener alle Möglichkeiten zur Vorsorge ausschöpfen. Für sie ist es aber besonders wichtig, flexibel zu bleiben. Dann können sie ihre Versorgungssituation rechtzeitig vor Rentenbeginn noch einmal prüfen und ggf. korrigieren.
In München beziehen 12900 ältere Menschen Grundsicherung – die Zahl steigt stetig an und soll sich in sieben Jahren fast verdoppelt haben. Derzeit erhalten die Rentner aufgrund ihrer Mini-Einkommen einen monatlichen Zuschuss von im Schnitt 539 Euro.
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