Rente: Der Staat gibt, der Staat nimmt

Die AZ-Serie zur Altersvorsorge: Die gesetzliche Rente ist für die meisten die größte Stütze im Alter – aber sie verliert an Bedeutung. Was Sie wissen müssen.
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Ein historischer Moment zum Thema Alterssicherung – Norbert Blüm plakatiert 1986 in Bonn.
dpa Ein historischer Moment zum Thema Alterssicherung – Norbert Blüm plakatiert 1986 in Bonn.

München - Für den größten Teil der Menschen hierzulande ist die gesetzliche Rente die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Sie wird aber immer mehr an Bedeutung verlieren, denn im Vergleich zum Einkommen wird sie immer niedriger ausfallen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass das bisherige Gesamtversorgungsniveau mit einem Alterseinkommen in Höhe von rund 70Prozent des Nettoeinkommens in Zukunft nur noch gehalten werden kann, wenn Verbraucher neben der gesetzlichen Rente auch Ansprüche auf eine staatliche geförderte private oder betriebliche Rente erwerben und daneben weiteres Vermögen aufbauen. Denn das Rentenniveau wird bis 2030 auf etwa 43 Prozent sinken.

Die Zahlen zum Rentenniveau sagen allerdings noch nichts über die individuellen Rentenansprüche jedes Einzelnen aus. Die Berechnungen zum Niveau gehen nämlich davon aus, dass ein Durchschnittsverdiener 45 Jahre lang ununterbrochen in die Rentenkasse einzahlt – eine Erwerbsbiographie, die nur selten vorliegt. Wie hoch die Rente im Einzelfall tatsächlich ist, richtet sich – neben dem Einkommen – nach der Höhe und Dauer der vom Versicherungspflichtigen in die Kasse der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingezahlten Beiträge. Denn damit erwirbt er seine Ansprüche auf Alters-, Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten. Zudem kann er Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aufbauen oder absichern und Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen.

Allerdings spielt es neuerdings auch eine große Rolle, in welchem Kalenderjahr der Versicherte in Rente geht und ob er dann schon seinen vollen gesetzlichen Rentenanspruch erworben hat. Denn in den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen bei der gesetzlichen Rente stark verändert.

Wie hoch das Nettoeinkommen letztlich ist, bestimmt jetzt unter anderem auch der Fiskus mit. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, darüber hinaus auch bestimmte Gruppen von Selbstständigen wie etwa Handwerker und Künstler. Auch Zeiten ohne Beitragszahlung während des Erwerbslebens wie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung oder Ausbildung werden auf die Rente ganz oder teilweise angerechnet und führen zu einem höheren Rentenanspruch.

Seit Anfang 2013 sind erstmals sogar Minijobber, die inzwischen bis zu 450 Euro steuer- und krankenversicherungsfrei hinzuverdienen können, automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie haben zwar das Recht, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist aber nicht ratsam. Denn schon mit geringem Eigenanteil von 3,9 Prozent (bzw. 13,9Prozent bei Tätigkeit in einem Privathaushalt) oder umgerechnet 17,55 Euro (bzw. 62,55 Euro im Privathaushalt) können nicht nur zusätzliche Rentenansprüche aufgebaut werden. Vielmehr können Minijobber mit den eigenen Rentenbeiträgen noch fehlende Wartezeiten zum Erhalt der Regelaltersgrenze oder für eine vorgezogene Rente mit 63 aufbauen, eigene Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erwerben oder sichern und bei Bedarf Rehabilitationsmaßnahmen der DRV in Anspruch nehmen.

Das lohnt sich vor allem für Frauen, die zum Beispiel nach Zeiten der Kindererziehung wieder in den Beruf einsteigen, aber nur in begrenztem Umfang tätig sein wollen. Wie hoch die individuellen Rentenansprüche sind, erfährt jeder Versicherte ab 27, der mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, in seiner jährlich zugeschickten Renteninformation. Diese sollte daher auch der Ausgangspunkt für die Vorsorgeplanung sein.

Die jährliche Mitteilung gibt unter anderem an, welche Regelaltersrente ein Versicherter zu erwarten hat, wenn er weiterhin die gleichen Beiträge einzahlt wie im Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Darüber hinaus wird er über seine aktuellen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und die bereits tatsächlich erworbenen Rentenansprüche informiert.

Die Angaben in der Renteninformation beziehen sich allerdings immer nur auf die Bruttorente. Davon gehen später also noch Steuern sowie die Beiträge für Kranken- und Pflegepflichtversicherung ab. Wie viel das ist, hängt vom individuellen Rentenbeginn und vom Sozialversicherungsstatus des Einzelnen ab. Denn die gesetzliche Rente ist zwar voll steuerpflichtig, bis zum Jahr 2040 gilt jedoch noch eine Übergangsregelung. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist, richtet sich bis dahin nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns – 2005 lag der zum Beispiel noch bei 50 Prozent.

Die AZ-Serie gibt es als Buch: Den Ratgeber „Altersvorsorge mit wenig Geld“ der Verbraucherzentrale NRW erhalten Sie beim Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf. Einzelpreis 9,90 , zzgl. 2,50 Euro Versandkostenpauschale. Bestellung auch unter vz-ratgeber.de, publikationen@vz-nrw.de, Fax 0211/38 09 555, Tel.: 0211/38 09 235

 

 

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