Rauchmelder: Ab dem 1.1.2018 Pflicht in Bayern für Bestandsbauten
München - Rauchmelder retten Leben, deswegen werden sie in immer mehr Ländern zur Pflicht. Ab dem ersten Januar 2018 müssen sie auch in Bayern überall eingebaut werden.
Eine lebensrettende Maßnahme, betont Claudia Groetschel, Sprecherin des Forums Brandrauchprävention. Pro Tag werden in Deutschland etwa zwei Menschen dank Rauchmeldern vor dem Tod, Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen bewahrt. Das ergab eine bundesweite Medien-Auswertung des Forums über einen Zeitraum von fünf Monaten.
Im Schlaf seien die Sinne getrübt, so Jürgen Weiß vom Bayerischen Feuerwehrverband. Wenn der Geruchssinn nicht warnt, müsse das stellvertretend ein Rauchmelder übernehmen. "Dann können sich die Personen rechtzeitig selbst retten."
Rauchmelderpflicht in Bayern: Die Rechtslage für Eigentümer
In der Pflicht stehen laut bayerischem Innen- und Bauministerium die Eigentümer. Sie müssen für ihre Mieter Rauchmelder anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumswohnung sind diese vorgeschrieben. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthalträumen führen, soll jeweils ein Rauchmelder installiert sein.
"Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt", teilt der Mieterverein München mit. Eigentümer müssen die Melder aber mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen.
Rauchmelderpflicht gilt auch für Altbauten
2003 hatte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Pflicht für alle Neubauten eingeführt, Bayern zog 2013 nach. Die Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauverordnungen geregelt, deshalb gibt es keinen bundeseinheitlichen Stichtag. Alle Bundesländer sehen eine Übergangszeit vor, in der die Verpflichtung zunächst nur für Neubauten besteht. Ab dem neuen Jahr gibt es mit Bayern in 14 Bundesländern Einbaupflichten auch für alte Wohnungen.
58 Menschen kamen bayernweit im vergangenem Jahr bei Bränden ums Leben, laut Weiß vom Landesfeuerwehrverband starb der Großteil in Wohnungen. Er hofft im kommenden Jahr auf einen Rückgang der Zahlen. "Wir sind aber nicht so blauäugig und glauben, dass jeder Eigentümer die Rauchmelder auch zum Stichtag installiert hat."
Rauchmelderpflicht: Das droht bei Nichtbeachtung
Spezielle Kontrollen sind allerdings nicht vorgesehen, weder vom Bauamt noch sonst irgendeiner Behörde. Lediglich bei einem Neubau wird bei der Abnahme kontrolliert, ob die Vorschriften der Bauordnung eingehalten wurden. Dazu gehört auch die Installation von Rauchwarnmeldern.
Aber bei einem Brand mit Verletzten oder Toten drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen, sollte er keine Rauchmelder installiert haben. Mieter könnten auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Für den Versicherungsschutz muss der Eigentümer die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen einhalten.
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