Preisminderung bei verspätetem Abflug

Startet der Flieger bei einer kurzen Pauschalreise mit deutlich Verzögerung, gibt es Geld zurück
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Hebt der Flieger viele Stunden nach Plan ab, kann der Passagier bei kurzen Pauschalreisen den Preis mindern.
dpa Hebt der Flieger viele Stunden nach Plan ab, kann der Passagier bei kurzen Pauschalreisen den Preis mindern.

 

Verspätet sich der Abflug bei einer nur wenige Tage dauernden Pauschalreise massiv, darf der Urlauber den Reisepreis deutlich mindern. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az.: 920 C 378/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. In dem Fall hatten die Kläger eine fünftägige Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Abflug sollte morgens um 4.20 Uhr sein. Tatsächlich startete das Flugzeug erst um 23.15 Uhr. Nach Ansicht des Gerichts haben die Kläger deshalb Anspruch auf teilweise Erstattung des Reisepreises. Bei einer Kurzreise stelle eine fast 19-stündige Verzögerung des Reisebeginns einen erheblichen Reisemangel dar. Da die Kläger dadurch fast einen kompletten Urlaubstag verloren haben, ist die bei Flugverspätungen übliche Reisepreisminderung von fünf Prozent ab der fünften Verspätungsstunde nicht ausreichend.

 

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