Neues Punktesystem in Flensburg

Ab 2013 soll ein neues Punktesystem für Verkehrssünder gelten. Die Abendzeitung erklärt Ihnen die wichtigsten Änderungen im Ratgeber.
von  Vanessa Assmann
Punktereform: Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Punktereform: Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick. © AZ

Verkehrsminister Peter Ramsauer stellt Eckpunkte für die Reform der Verkehrssünderdatei vor: Ab acht Punkten soll der Lappen weg sein, grobe Verstöße werden länger gespeichert.

Einfach und transparent – so soll nach Wunsch von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das Flensburger Punktesystem in Zukunft sein. Da sorgte es freilich gestern für Erheiterung, dass er bei der Präsentation des ampel-farbenen „Punkte-Tachos“ selbst ins Stottern kam. Und wohl auch deshalb wurde Ramsauer nicht müde zu betonen: Es handelt sich erstmal nur um Eckpunkte, die sein Ministerium mit dem ADAC entworfen hat. In den nächsten Monaten wünsche er sich eine breite Diskussion. Mitte 2013 sollen die Änderungen in Kraft treten.

Diskutiert wird schon jetzt heftig: Ist die Reform, wie Kritiker behaupten, ein Freifahrtschein für Raser und Drängler? Oder bringt sie mehr Abschreckung? Was sich ändert – die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen:


Wie wird das Punktesystem verändert?

Die auffälligste Änderung im Verkehrszentralregister, das zukünftig „Fahreignungsregister“ heißen soll: Bereits bei acht Punkten, statt wie bisher bei 18, ist der Führerschein in Zukunft weg. Gleichzeitig sollen einzelne Delikte nicht mehr so viele Punkte kosten wie bisher: Statt des bisherigen Systems von 1 bis 7 Punkten sind nur noch zwei Kategorien von 1 und 2 Punkten für schwere und sehr schwere Vergehen vorgesehen. Einen Punkt soll es für einfache Ordnungswidrigkeiten wie leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Telefonieren am Steuer geben. Schwerwiegende Delikte wie Alkoholfahrten oder schwere Rotlichtverstöße sollen mit zwei Punkten geahndet werden.

In manchen Bereichen entfallen die Punkte, es soll nur noch ein Bußgeld geben: So beim Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette (bisher 1 Punkt) oder bei Beleidigungen im Straßenverkehr (bislang 5 Punkte). Ramsauers Begründung: Es gehe darum, die „Fahreignung zu erfassen und zu bewerten“.


Wann werden Verkehrssünder verwarnt? Wann greifen Sanktionen?

Das bisherige Modell sieht vor: Eine Verwarnung gibt’s ab acht Punkten. Bei 14 Punkten ist die Teilnahme an einem so genannten Aufbauseminar Pflicht, mit 18 Punkten ist der Führerschein weg.

Die Neuregelung lässt sich am Punkte-Tacho ablesen: Bei ein bis drei Punkten werden Fahrer nur vorgemerkt (grün). Bei vier bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung (gelb), bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung (rot) – und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei acht Punkten geht der Lappen verloren (schwarz). „Je hochtouriger jemand gegen Verkehrsregeln verstößt, desto mehr nimmt seine Fahreignung Schaden“, so Ramsauer.


Lassen sich Punkte durch Seminare in Zukunft noch abbauen?

Nein, die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren zur Punktereduktion soll entfallen. Bislang gilt die Regel: Einmal in fünf Jahren können Autofahrer ab acht Punkten an einem freiwilligen Aufbauseminar teilnehmen – und dort bis zu vier Punkte abzubauen. Die Kurse kosten zwischen 250 und 300 Euro. Warum soll das in Zukunft nicht mehr möglich sein? Eine ADAC-Sprecherin erklärt das damit, dass in Zukunft ohnehin nur noch sicherheitsrelevante Vergehen geahndet würden.


Wann verjähren Punkte-Vergehen?

Bisher bleiben alte Verstöße länger im Register stehen, sobald neue dazu kommen. Das soll sich ändern: Künftig soll jeder Fall einzeln verjähren. Im Gegenzug wird länger gespeichert: Straftaten am Steuer, wie zum Beispiel mehr als 1,1 Promille, verjähren nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren. Ein-Punkte-Delikte werden zweieinhalb Jahre statt zwei gespeichert, Zwei-Punkte-Verstöße fünf Jahre statt zwei Jahre.


Was passiert, wenn jemand acht Punkte hat?

Wie bisher bei 18 Punkten, wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Um sie zurückzubekommen, muss der Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.


Was passiert mit den alten Punkte?

Wie die Punkte genau umgerechnet werden sollen, blieb gestern noch offen. Es soll einen festen Umrechnungsschlüssel geben, wonach niemand besser oder schlechter gestellt sein soll als bisher. Hoffnungen auf Verfall der Punkte erteilte Ramsauer gestern eine klare Absage: „Eine Generalamnestie wird es nicht geben. Denn Recht muss Recht bleiben", sagte Ramsauer. Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sind derzeit rund neun Millionen Bürger mit schwereren Verkehrssünden registriert.


Was bringt die Neuregelung?

Mehr Verkehrssicherheit, hofft Ramsauer. Er erwartet, dass die Zahl der entzogenen Führerscheine um zehn Prozent steigt: von 5000 auf 5500 im Jahr bei insgesamt 52 Millionen Führerscheininhabern in Deutschland.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.