Neuer Lockdown-Beschluss: Das gilt jetzt für Weihnachten und Silvester

Angela Merkel (66) und die 16 Ministerpräsidenten haben sich an diesem Sonntag (13. Dezember) auf neue Maßnahmen wegen der hohen Corona-Infektionszahlen geeinigt. "Wir sind zum Handeln gezwungen", erklärte Merkel in der anschließenden Pressekonferenz. Die Überlastung des Gesundheitssystems gelte es dringend zu vermeiden. Die Verordnungen zum harten Lockdown gelten ab 16. Dezember und zunächst bis 10. Januar.
Weihnachtsfest im kleinen Kreis
Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt. An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember können die Länder dies allerdings lockern, indem die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben werden kann. Über den eigenen Hausstand hinaus könne man noch vier weitere Personen einladen, erklärte die Kanzlerin.
Dabei soll es sich um Personen aus dem engsten Familienkreis handeln, darunter zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Sollte es zu einem Zusammentreffen kommen, müssten die Menschen ihre Kontakte rechtzeitig reduzieren und sollten sich bereits eine Woche vorher in freiwillige Isolation ("Schutzwoche") begeben, appellierte die Bundeskanzlerin.
Keine Ansammlungen und öffentliche Böllerei an Silvester
An Silvester und Neujahr wird ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem wird der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf allen Plätzen, welche die Kommunen mit einem solchen Verbot belegen. Das Abschießen von Raketen oder Böllern wird zwar nicht allgemein untersagt, aber Bund und Länder haben darum gebeten, darauf zu verzichten. In der Öffentlichkeit gilt, ebenfalls vom 16. Dezember bis 10. Januar, ein Alkoholverbot. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Einzelhandel wird geschlossen
Ein großer Einschnitt kommt nach dem neuen Beschluss auf den Einzelhandel zu. Vom 16. Dezember bis 10. Januar müssen alle Geschäfte schließen. Nur die Läden des täglichen Bedarfs dürfen offen bleiben. Dazu gehören demnach unter anderem der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken. Auch Schulen und Kitas sollen geschlossen werden. Es sind eine Notfallbetreuung und Distanzlernen vorgesehen.